Covid-19-Impfung verhindert Ansteckungsgefahr: Corona-Maßnahmen unzulässig?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Daten aus Israel belegen: Nach einer Impfung gegen Covid-19 sinkt die Ansteckungsgefahr erheblich – auch anderen gegenüber. Welche Konsequenzen das für die Pandemie-Maßnahmen in der Bundesrepublik haben müsste, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Eine Corona-Maßnahme, die in die Grundrechte eingreift, ist nur mit einer Rechtfertigung zulässig, hier: weil man damit die Verbreitung des Coronavirus und damit die Pandemie aufhalten und eindämmen will.

Kann sich das Virus sich nicht mehr verbreiten, etwa aufgrund einer Impfung, fällt diese Rechtfertigung weg.

Es gab aus meiner Sicht bislang nur ein Argument, das dafür sprach, dass die Maßnahmen nach Beginn der Impfungen weiterhin für alle galten und gegenüber allen durchgesetzt werden durften: Eine mögliche Ansteckungsgefahr durch die geimpfte Person.

Da die Corona-Schutzimpfung aber nach den berichteten Erkenntnissen aus Israel nicht nur sehr gut vor einer Ansteckung und einer Erkrankung mit Covid-19 schützt, sondern auch größtenteils verhindert, dass man das Coronavirus auf andere übertragen kann, fällt für mich dieses Argument damit weg.

Falls diese Daten und Erkenntnisse stimmen, meine ich, dass es nicht mehr zulässig ist, mit Pandemie-Maßnahmen in die Grundrechte von geimpften Personen einzugreifen.

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