Covid-19-Krise: Probleme der Notzustand-Gesetzgebung in Spanien

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Der internationale Gesundheitsnotstand aufgrund der Coronavirus-Epidemie (Covid-19) hat in Spanien so wie in allen anderen betroffenen Ländern die eilige Verabschiedung von mehreren Sondergesetzen erfordert, die nun das Leben von Unternehmern und Arbeitnehmern regeln sollen.

Diese Eile hat aber oft eine unklare Ausdrucksweise des Wortlautes der Paragrafen zur Folge. Die Auslegung der Gesetze kann wiederum nicht durch Rechtsprechung geklärt werden, da diese nicht existiert.

Ein zusätzliches Problem der Notzustand-Gesetzgebung verursacht die Tatsache, dass diese in erster Linie „das schwächere Glied“ der Gesellschaft (so wie jedes Gesetz) zu schützen sucht. In der Wirtschaftswelt sind dies die Arbeitnehmer(innen). Doch die entstehende Kollision mit den Interessen von Unternehmen oder sagen wir „der Wirtschaftswelt“ ist mittlerweile weltweit ein Dilemma geworden, dass wiederum zu Auslegungsfragen führt.

Was viele heutzutage vergessen, ist, dass die verabschiedeten Notgesetze in Spanien das gesamte Rechtssystem nicht widerrufen haben. Die Gesetzgebung muss behutsam im Rahmen der spanischen Grundnormen wie der spanischen Verfassung, des Handelsrechts, des Verwaltungsrechts und des Arbeitsrechts geprüft werden.

Was für Möglichkeiten gibt es bei der Unmöglichkeit der Einhaltung von Vertragsverpflichtungen mit Handels- oder Gesellschaftspartnern?

Und, die ultimative Frage ist auch: Inwieweit ist der Staat für die wirtschaftlichen Verluste der Unternehmen verantwortlich? Inwieweit die Versicherungen?

Man sollte sich gerade jetzt darum kümmern, seine Rechte genau zu erkunden, um bei Ende des Notstandes möglichst seine Rechte vor Gericht durchkämpfen zu können. Auch sollte man ab sofort präventive wirtschaftliche Maßnahmen für sein Unternehmen genau erfassen.

Wir beraten Sie hier, u. a. in folgenden Rechtsgebieten:

Covid-19: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht:

  • Untersuchung der Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten, die für Unternehmen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten bei der Verarbeitung von Informationen im Zusammenhang mit der Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelten.
  • Verfahren wegen Haftungsansprüchen der Mitarbeiter bei Infektion mit Covid-19.
  • Komplette arbeitsrechtliche Beratung im Rahmen der Covid-19-Krise als eines unserer Fachgebiete.

Covid-19: Handels-und Gesellschafsrecht/Insolvenzrecht

  • Die Gestaltung von Vertragsklauseln, die sich aus der Inzidenz von weltweiten Covid-19 ergeben.
  • Ausarbeitung von Berichten und Strategien bei der Unmöglichkeit der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Handelspartnern. 
  • Die Entwicklung von Protokollen zur Unternehmensführung und Risikoprävention in Zeiten von Covid-19.
  • Steuermaßnahmen, die ergriffen werden könnten, um den Auswirkungen der Krise entgegenzutreten.
  • Beratung in Situationen, in denen Sie möglicherweise Schwierigkeiten haben, mit Ihren Schulden und Steuerpflichten umzugehen.

Covid-19: Staatliche Haftung und Versicherungen 

  • Die Aussetzung und Änderung öffentlicher Konzessionen und Verträge, das Rechtssystem höherer Gewalt im Verwaltungsbereich, die Notfallabwicklung öffentlicher Aufträge und das Sanktionssystem im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens.
  • Rechtsstreitigkeiten: Verwaltungsprozesse wegen Haftung des Staates wegen des Alarmzustandes
  • Ansprüche gegen gewerbliche Versicherungen im Rahmen des Umstandes „Pandemie“.


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