Crash der Betriebsrenten – wie Sie Ihre Rente jetzt retten

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Zehntausende müssen um Betriebsrenten zittern (Süddeutsche Zeitung vom 04.05.2018)

Millionen müssen um ihre Betriebsrente fürchten (Bild-Zeitung, 04.05.2018)

Zehntausende von Versicherten bei Pensionskassen müssen um die Höhe ihrer Betriebsrenten bangen. Nach SZ-Informationen stehen mindestens zwei Pensionskassen kurz davor, Zahlungen an die aktuellen Betriebsrentner und die Zusagen an die künftigen Empfänger spürbar abzusenken. Eine ganze Anzahl weiterer Pensionskassen muss ebenfalls kämpfen und denkt über Absenkungen nach.

Hauptursache für die Probleme sind die niedrigen Zinsen. Bereits vor zwei Jahren hat Frank Grund, Exekutivdirektor bei der Finanzaufsicht BaFin, zum ersten Mal vor Problemen der Pensionskassen gewarnt. Seither hat sich nichts verbessert, im Gegenteil. „Die Lage ist heute noch ernster als vor zwei Jahren“, sagte Grund, der für die Versicherungsaufsicht zuständig ist. „Ohne zusätzliches Kapital von außen werden einige Pensionskassen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen können“ (Süddeutsche Zeitung vom 04.05.2018).

Aber: Für Kürzungen bei den Pensionskassen muss der Arbeitgeber geradestehen. Er haftet aus der erteilten Versorgungszusage arbeitsrechtlich auf die volle, versprochene Rente – auch wenn es zu Kürzungen bei der Pensionskasse kommt.

Er muss somit auch bei schlechter Performance mindestens für den Erhalt der von ihm zugesagten und zur Verfügung gestellten Finanzierungsbeiträge zu ihrem Nominalwert bei Rentenbeginn einstehen. Man spricht hier von einer Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG).

Das eine solche Einstandspflicht für den Arbeitgeber gegeben sein kann, bestätigt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 19. Juni 2012 – 3 AZR 408/10).

Das bedeutet: Unter Umständen hat der Arbeitgeber für Kürzungen durch das Versorgungsunternehmen (etwa einer Pensionskasse) unmittelbar einzustehen.

Wir bieten einen Quickcheck, ob auch Sie einen Anspruch auf Ausgleich haben.


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