Credicore Pfandhaus GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren - Gläubiger der Anleihe betroffen

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Befürchtungen sind eingetreten. Am 19.12.2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Credicore Pfandhaus GmbH eröffnet.


Das im April 2021 gegründete Hamburger Unternehmen hatte eine 8,00 %-Anleihe im Volumen von bis zu 15 Mio. Euro aufgelegt. Das Platzierungsvolumen belief sich auf 7,5 Mio. Euro. Der Nominalbetrag der Anleihe soll im Laufe des Jahres 2023 in mehreren Tranchen auf 60 Mio. Euro erhöht worden sein. Bezüglich dieser Erhöhungen gab es bereits Nachfragen.


Anschließend hat die Credicore Pfandhaus GmbH im September per ad hoc-Mitteilung darüber informiert, dass die Zahl- und Informationsstelle den mit der Credicore Pfandhaus GmbH geschlossenen Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt hat. Die Anlegerinnen und Anleger waren zu Recht beunruhigt. Im Oktober wurde zwar erklärt, dass Einigkeit mit der Baader Bank besteht, dass diese als Zahlstelle im bisherigen Umfang zur Verfügung steht. Die Zweifel waren allerdings gesät.


Der Kurs der Credicore Pfandhaus GmbH rutschte immer mehr ab. Der Geschäftsführer dagegen verwies auf positive Kennzahlen.


Am 16.11.2023 fällige Zinsen wurden schließlich nicht bezahlt.


Zu guter Letzt verdächtigt die BaFin die Credicore Pfandhaus GmbH, dass diese ihre Anleihen ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt in Deutschland öffentlich anzubieten lässt.


Das Amtsgericht Hamburg hat nunmehr Herrn Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. 


Im weiteren Verlauf kann es dazu kommen, dass die Betroffenen wichtige Schritte gehen müssen, um ihre Rechte nicht zu verlieren. Es geht letztlich darum das hier im Feuer stehende Geld so weit wie möglich zu sichern.


Gerne können wir Anmeldungen zur Insolvenztabelle für Sie prüfen und gegebenenfalls vornehmen.


Außerdem stehen aufgrund des Verdachts der BaFin Schadensersatzansprüche im Raum. Auch diese prüfen wir sehr gerne für Sie.


Betroffene können sich daher bei der Kanzlei Bergoldt melden. In einer kostenfreien ersten Beratung und Prüfung erörtern wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten und Sie haben und wie es konkret weitergeht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt

Beiträge zum Thema