Evotec: Schadensersatz für Aktionäre denkbar

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Nach den den jüngsten Veröffentlichungen bei Evotec stellen sich zahlreiche Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft die Frage, ob Ihnen Schadensersatz-Ansprüche zustehen.

Dafür gibt es durchaus ein Chance. 

Denn Anteilseigner einer Gesellschaft haben einen Anspruch gegen diese, wenn sie Insiderinformationen nicht rechtzeitig veröffentlicht. Insiderinformationen sind interne wichtige Tatsachen, die Kursrelevanz haben.

Solche internen Tatsachen waren die unveröffentlichten Aktiengeschäfte (vor allem Verkäufe zu bestimmten und evtl. strategischen Zeitpunkten) von Ex-CEO Lanthaler. Denn als er sich entschieden hat, diese nicht zu melden, muss ihm klar gewesen sein, dass er gegen Vorschriften verstößt. Dieses Wissen darf man von einem Vorstand eines börsennotierten Unternehmens erwarten. Die logische Folge ist, dass er dann als CEO nicht mehr haltbar ist und den Posten räumen muss. Vereinfacht gesagt: als Lanthaler die Geschäfte tätigte, musste er wissen, dass er gehen muss, wenn es rauskommt.

Als es rauskam, dass er geht, sackte der Kurs ab. Das Unternehmen veröffentlichte parallel dazu auf seiner IR-Seite die Geschäfte von Lanthaler, räumte aber erst später ein, dass es einen Verstoß gegen interne Vorschriften gegeben habe. 

Welche Möglichkeiten haben Aktionärinnen und Aktionäre nun?

Aktionärinnen und Aktionäre können nach unserer Auffassung einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Unternehmen Evotec und gegen Ex-CEO Lanthaler persönlich geltend machen. Die Begründung ist der dargestellte Verstoß gegen Pflichten zur Veröffentlichung von Insiderinformationen. Dabei muss sich das Unternehmen Evotec das Wissen seines Vorstands zurechnen lassen und kann sich nicht damit herausreden, dass dieser die Aktiengeschäfte verheimlicht habe.

Wer genau hat einen Anspruch?

Nach der Marktmissbrauchsrichtlinie sind Aktiengeschäfte einer Vorstands spätestens drei Tage nach dem Geschäft zu melden. Das erste nun bekannt gewordene Geschäft, bei dem das nicht der Fall war, ist am 28.01.2021 gewesen. 

Wir gehen also davon aus, dass alle, die Aktien ab dem, 29.01.2021 gekauft haben, grundsätzlich berechtigt sind, einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.

Wie hoch ist der Anspruch?

Die Anspruchshöhe beträgt denjenigen Anteil in Prozent, um den die Aktie nachgegeben hat, als die zuvor unbekannte Information in den Kapitalmarkt eingesickert ist. In einem ersten Schritt war das bei der Bekanntgabe des Ausscheindes Lanthalers ein Rückgang von 18,2%. Evotec hat hier aber keine Einordnung dazu gegeben.

Dass es parallel die Veröffentlichung der in der Vergangenheit getätigten Geschäfte gegeben hat, wurde nicht explizit kommuniziert, sondern im dafür vorgesehen Bereich auf der Homepage und gegegenüber den Behörden.

Die wahre Tragweite, also das Lanthaler ohnehin kaum mehr zu halten gewesen wäre, ergab sich erst im Laufe der kommenden Tage. Berichte dazu gab es um den 13.01.2024. Hier lag der Rückgang inwzischen bei 21,6%.

Als am 22.01.2024 bekannt wurde, dass ein ursprünglich abgegebenes Bekenntnis Evotecs zu Lanthaler als "strategischer Partner" auch nach seinem Abgang von Aufsichtsratschefin Iris Löw-Friedrich zurückgenommen wurde, lag der Kurs bei EUR 14,50, also bei einem Minus von 31,31%.

Diese 31,31% vom Kaufpreis könnten demnach alle fordern, die die Aktie ab dem 29.01.2021 gekauft und am 22.01.2024 gehalten haben.

Wie gehts es weiter?

Wir beobachten diese Sache sehr genau. Wir, das sind in diesem Fall die Kanzlei Bergdolt aus München, die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und die Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin. Wir stehen allen Betroffenen und Interessierten in diesem Konktext für eine Kontaktaufnahme und einen Austausch zum Thema zur Verfügung. Gerne nehmen wir Sie auch als Kontakt in unsere List auf und informieren Sie, wenn es hier neuere Entwicklungen gibt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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