Creditreform Boniversum GmbH und infoscore Consumer Data GmbH speichern die Erteilung der Restschuldbefreiung 3 Jahre

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Im Gegensatz zur SCHUFA Holding AG, speichern die Creditreform Boniversum GmbH und die infoscore Consumer Data GmbH die Erteilung der Restschuldbefreiung taggenau 3 Jahre


Wir berichteten bereits darüber, dass die SCHUFA Holding AG, vgl. deren Pressemitteilung vom 28.03.2023, ihre Speicherpraktiken hinsichtlich der Restschuldbefreiung auf 6 Monate verkürzt hat.


Diese Entscheidung wird von Frau Rechtsanwältin Losch, vor dem Hintergrund der zum Teil gravierenden Beeinträchtigungen, die Betroffene hierdurch zu erleiden hatten, sehr begrüßt.


Dennoch werden solche Daten, wie eben die Erteilung der Restschuldbefreiung (sowie andere Daten aus öffentlichen Verzeichnissen), auch von anderen Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Creditreform Boniversum GmbH, infoscore Consumer Data GmbH) weiterhin 3 Jahre gespeichert, was ebenfalls zu großen Beeinträchtigungen, insb. bei dem Eingehen von Vertrags- und Kreditgeschäften, bei Betroffenen führen kann.


Obwohl der Generalanwalt des EuGH in den anhängigen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Verfahren C-26/22 und C-64/22), in seinen Schlussanträgen zu der Ansicht gekommen ist, dass eine Speicherung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen nach Ablauf von sechs Monaten durch eine private Wirtschaftsauskunftei nicht auf Grundlage von Art. 6 I lit. f) DSGVO rechtmäßig sein kann, wenn die personenbezogenen Daten über eine Insolvenz aus den öffentlichen Registern gelöscht worden sind, vgl. unser Rechtstipp vom 21.03.2023 (Anwalt.de).


Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher und vor allem jenen Betroffenen, die nach Abschluss ihres Insolvenzverfahrens auf einen Neustart hoffen, unterstützen wir Sie gerne, Ihre Insolvenzdaten vorzeitig zur Löschung zu bringen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist in dem Bereich Datenschutzrecht spezialisiert. Wir schätzen Ihre Angelegenheit gerne kostenfrei für Sie ein.  


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