Cumulus - Neue Bundesländer No. 1, 2: Aderhold verklagt Anleger

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Cumulus-Fonds, Neue Bundesländer

Die Cumulus-Fonds investierten hauptsächlich in Gewerbe- und Einkaufszentren in den neuen Bundesländern. Durch eine gelungene Außendarstellung als „Steuersparmodell“ konnten viele Anleger für die zahlreichen Cumulus-Fonds gewonnen werden. Daneben sollten die im Prospekt umworbenen hohen Renditen die Anlage abrunden. Leider konnten die prognostizierten Renditen und Steuerersparnisse der Cumulus-Fonds in der Realität nicht umgesetzt werden. Infolge dessen blieben die versprochenen Ausschüttungen zunächst in reduzierter Form und später ganz aus. Später konnten dann selbst die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen nicht mehr bei allen Cumulus-Fonds vollumfänglich bedient werden.

Anleger der Fonds Neue Bundesländer unterliegen einem besonderen Haftungsrisiko:

Als Folge der wirtschaftlichen Schieflagen wurden Sanierungskonzepte erarbeitet, die die Inanspruchnahme der Anleger vorsahen. Ebenso kam es bei gescheiterten Sanierungskonzepten zur Darlehenskündigung, die zur sofortigen Fälligkeit der noch offenen Darlehenssumme führt. Gesellschafter die für das Darlehen quotal haften, können dadurch sofort in Anspruch genommen werden. Dieses besondere Haftungsrisiko in Form der Restschuld sollten alle Anleger der Cumulus-Fonds beachten. Hinzu kommt, dass der BGH in seinen Urteilen vom 08.02.2011, Az. II ZR 243/09, II ZR 263/09 hinsichtlich der Frage der Anrechenbarkeit von Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen auf eine quotale Haftung nicht festgelegt hat, sondern dabei auf die getroffenen Vereinbarung im Einzelfall abstellt.

Insolvenzverwalter Berger, vertreten durch Aderhold verklagt Anleger der Neue Bundesländer No 1 auf Zahlung:

Ende 2015 bekamen mehrere hundert Geschädigte des Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR Klagen aus Ludwigshafen am Rhein zugestellt. Der Insolvenzverwalter des Fonds Neue Bundesländer nimmt die Gesellschafter nun persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Haftung.

Neue Bundesländer No. 1, Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung:

Die Rechtslage, die diesen Klagen zugrunde liegt, ist kompliziert, so dass die Erfolgsaussichten einer Verteidigung derzeit offen sind. Es muss daher im Einzelfall entschieden werden, ob eine Rechtsverteidigung gegen die Forderung des Insolvenzverwalters sinnvoll ist.

Eine Beratung bzw. Vertretung in dem Klageverfahren durch einen spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht lohnt sich indes in jedem Fall. Allein die Reduzierung der Kosten, die Ihnen bereits durch die Klageeinreichung entstanden sind, hat in vielen Fällen oberste Priorität.

Schadenersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter und Hintermänner:

Zudem prüfen wir möglicherweise in Betracht kommende Regress- und Schadenersatzansprüche gegenüber den Initiatoren sowie Gründungsgesellschaftern. Es ist nicht ausgeschlossen, dass für die den Ansprüchen zugrundeliegenden Pflichtverletzung die Verjährung noch nicht abgelaufen ist.

Deckung durch die Rechtsschutzversicherung:

In vielen Fällen sollte die Rechtsschutzversicherung die Deckung der notwendigen Rechtsverteidigung gegen den Insolvenzanspruch zusagen müssen. Wir beantragen für Sie die Deckungszusage und klären den Rechtsschutzfall.

Aktuell sind Anleger von Zahlungsaufforderungen der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft betroffen, dies betrifft:

Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR
Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 2 GdbR

Beauftragen Sie eine Erstberatung vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und lesen Sie mehr zu den Cumulus-Fonds auf unserer Homepage.


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