d.i.i. Pressemitteilung: "Überwiegender Teil der Fonds nicht gefährdet" - Was ist mit dem anderen Teil?

  • 5 Minuten Lesezeit

Nachdem die d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG am Freitag ihre AnlegerInnen darüber informiert hat, dass für eine Objektgesellschaft Insolvenzantrag gestellt wurde, folgte heute die Pressemitteilung zur möglichen Insolvenz der Gesellschaft selbst. Lesen Sie hier, welche Fonds noch nicht ganz über den Berg sind. 

1. Die gute Nachricht zuerst - "Überwiegender Teil der Fonds nicht gefährdet"

Bereits als Headline versucht die d.i.i.-Gruppe Vertrauen zu erhalten. So lässt sich bereits zu Beginn der Pressemitteilung lesen, dass ein überwiegender Teil der Fonds nicht gefährdet sei. Das ist zunächst erst einmal eine gute Nachricht. 

Was es mit den davon nicht umfassten Fonds auf sich hat, dazu komme ich gleich. 


2. Insolvenzanträge für Objektgesellschaften der d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG und die Gesellschaft selbst

Sodann wird ausgeführt, dass am Freitag, den 12.04.2024 für eine der Objektgesellschaften der d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag gestellt worden wäre. Es handelt sich dabei um die Objektgesellschaft Neubauprojekt „Viktoria Viertel“ in Wiesbaden. Insolvenzanträge für die vier weiteren Objektgesellschaften und die Fondsgesellschaft selbst sollen zeitnah erfolgen. Der Insolvenzantrag sei beim Amtsgericht Frankfurt eingereicht wurden, um dort einen sog. Gruppen-Gerichtsstand zu erreichen, der die Führung eines einheitlichen Verfahrens an einem Gericht ermöglicht. 

Über einen Insolvenzantrag hatte ich bereits gestern berichtet, bin aber noch davon ausgegangen, dass für die Fondsgesellschaft selbst bereits Insolvenzantrag gestellt sei. Tatsächlich bezog sich die Information an die AnlegerInnen allerdings nur auf die Insolvenz der Objektgesellschaft. Die Einzelheiten können Sie hier nochmals nachlesen: 

d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG/Insolvenzantrag für Objektgesellschaft - ist das erst der Anfang? (anwalt.de)

Bereits zuvor hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main seine Zuständigkeit für die ebenfalls in Wiesbaden ansässige d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG bejaht. Hintergrund ist hier m.E. die Sonderzuständigkeit des AG Frankfurt am Main für die AIF-KVG. Die Einzelheiten hierzu und warum das AG Frankfurt am Main zuständig sein könnte, können Sie hier nochmals nachlesen: 

d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - Showdown in Frankfurt am Main? (anwalt.de)

3. Was sind die Gründe für die Insolvenz? 

In der Pressemitteilung werden im Grunde zwei Kernbegründungen genannt. Zum Einen stehen sich gestiegene Baukosten und Handwerkermangel einerseits und eine zurück gegangene Kaufbereitschaft aufgrund der Steigerung des Zinsniveaus gegenüber. Hierdurch kommt es zu Verzögerungen in der Fertigstellung und dadurch zu einem verzögertem Abverkauf und daraus schließlich resultierend zu einer Liquiditätslücke für die Finanzierung der Baukosten und der Finanzierungszinsen. 

Ein weiterer Grund ist, dass die benötigten öffentlichen Fördermittel im Fonds 14 mit dem Entwicklungs-Fokus Hamburg, Düsseldorf und Wiesbaden nicht oder nur in begrenztem Umfang genutzt werden konnten. Da die Objekte weitestgehend frei finanziert seien, hätte hier in der Konsequenz erheblicher Bedarf an zusätzlichem Eigenkapital bestanden, was von Seiten der InvestorInnen aber nicht erfolgreich eingeholt werden konnte. 

Mein Fazit: Diese Gründe sind plausibel und entsprechen der momentanen Marktsituation. Gleichwohl ist ein solcher Verlust natürlich gravierend. Umso mehr muss selbstverständlich hinterfragt werden, ob sich ein solcher Verlust auch hätte a) vermeiden lassen und b) er für die AnlegerInnen auf ein - sofern möglich - absolutes Minimum reduziert werden kann. 

4. Wie sieht es bei den anderen Fonds aus? 

Bereits oben hatte ich ausgeführt, dass es für die meisten AnlegerInnen (hoffentlich) nicht so schlimm kommen sollte. Ich hatte mich bereits in einem Artikel mit der Frage der Auswirkungen der Insolvenzanträge der d.i.i.-Gesellschaften vor Ostern auf die Fonds beschäftigt. Dies können Sie hier nochmal nachlesen: 

 d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - welche Auswirkungen hat der Insolvenzantrag auf die Fonds? (anwalt.de)

In der Pressemitteilung wird die vorläufige Insolvenzverwalterin der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien, Frau RAin Dr. Romy Metzger wie folgt zitiert:  

„Bis auf einige wenige Ausnahmen habe ich insgesamt ein positives Bild von der überwiegenden Zahl der weiteren Fonds.“ 

Und weiter: 

„Bei den Fonds, welche aktuell eine angespannte Liquiditätssituation haben, führt das Unternehmen aktuell intensive Gespräche mit Investoren und Banken, um die Situation in diesen Fonds langfristig zu stabilisieren. Ich bin optimistisch, dass diese durch zusätzlich avisierte Investorengelder wie geplant fortgeführt werden können.“

Nach einem Bericht des Handelsblattes vom heutigen Tage, soll es sich den weiteren Fonds in angespannter Lage um folgende Fonds handeln: 

  • d.i.i. 9. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
  • d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG

Mein Fazit: Das es Fonds mit angespannter Liquiditätssituation gibt, ist mir bekannt. Ob diese Fonds so stabilisiert werden können, dass eine Insolvenz vermeiden werden kann, wird sich zeigen. M.E. sind die Fonds noch nicht ganz über den Berg. Es wäre aber wünschenswert, wenn der 14er Fonds wirklich die Ausnahme bleibt. 

5. Was können Sie jetzt tun? 

Für die Anleger des 14er Fonds ist die Situation klar. Es wird einen Insolvenzantrag geben. Einen Verlust wird es dementsprechend auch geben. Gleichwohl sind sie leider keine klassischen Gläubiger im Sinne der Insolvenzordnung, sodass sie keine Forderungen geltend machen können. Gleichwohl bzw. gerade deswegen ist es sinnvoll, andere Anspruchsgegner festzustellen, um einen Verlust möglichst gering zu halten. Dies können die Gründungsgesellschafter sein, Hintermänner, Prospektveranlasser und/oder auch der Anlageberater/-vermittler. Hier ist jede Situation gesondert zu prüfen. Auch ist zu hinterfragen, ob dem Fonds selbst nicht Ansprüche gegen die Geschäftsführung zustehen, diese Ansprüche geltend zu machen ist aber Aufgabe der Insolvenzverwaltung. 

Für die anderen Anleger gilt dies im Grunde gleichermaßen, auch wenn deren Fonds noch nicht von Insolvenz betroffen sind. Hier ist Vorbereitung für den Ernstfall sinnvoll. Im Moment sind noch nicht alle Gesellschaften über den Berg. 

Wenn Sie wissen wollen, was Sie konkret tun können oder sollten, dann können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können dazu das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de

Foto(s): Bild von sethink auf Pixabay


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marc Gericke

Beiträge zum Thema