d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - Showdown in Frankfurt am Main?

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Überaschende Wendung im Fall der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main) erklärt sich für das Insolvenzverfahren für örtlich zuständig. Diese Zuständigkeit soll auch für andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe gelten. Lesen Sie hier, warum die Sache nun in Frankfurt am Main liegt und welche weiteren Entwicklungen sich in den letzten Tagen ergeben haben. 

1. Insolvenzverfahren d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - Zuständigkeit AG Frankfurt (Main)

Mit Beschluss vom 03.04.2024, veröffentlicht am 04.04.2024 hat sich das Amtsgericht Frankfurt am Main (Insolvenzgericht) für das Insolvenzverfahren der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG für zuständig erklärt. Wörtlich heißt es in der öffentlich einsehbaren Veröffentlichung: 

"810 IE 1/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32745), erklärt sich das Amtsgericht Frankfurt am Main für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe "d.i.i. Immobilien" angehören, bestehend aus den aus der Anlage aufgeführten Unternehmen.


Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.04.2024"


Welche die in der Anlage aufgeführten Unternehmen sind, geht aus der Veröffentlichung leider nicht hervor. 


2. Warum ist das AG Frankfurt am Main zuständig? 

Die Zuständigkeit des AG Frankfurt am Main überrascht auf den ersten Blick. Sitz des Unternehmens ist bekanntermaßen Wiesbaden. Damit wäre auch das AG Wiesbaden (Insolvenzgericht) zuständig. Die Insolvenzanträge wurden auch dort eingereicht. Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 


d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG meldet Insolvenz an (anwalt.de)


Die Zuständigkeit des AG Frankfurt am Main könnte aber einen anderen Hintergrund haben. Nach den mir vorliegenden Informationen ist eine der Gesellschaften, für die ebenfalls Insolvenz beantragt wurde, die d.i.i. Investment GmbH. Bei der d.i.i. Investvestment GmbH handelt es sich um eine sog. AIF-KVG. Das ist eine Gesellschaft, die - sehr vereinfacht ausgedrückt - für die Verwaltung von verschiedenen Fonds und die Investitionsentscheidungen verantwortlich ist. Die Einzelheiten zu der Rolle der d.i.i. Investment GmbH können Sie hier nochmals nachlesen: 


d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - welche Auswirkungen hat der Insolvenzantrag auf die Fonds? (anwalt.de)


Hier hatte ich bereits ausgeführt, dass und warum eine Insolvenz dieser Gesellschaft für die AnlegerInnen denkbar schlecht wäre. In einem solchen Falle wären die betroffenen Fonds bildlich gesprochen "kopflos", denn diese KVG (Kapitalverwaltungsgesellschaft) ist erstens eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dafür zugelassene Gesellschaft und zweitens muss ein geschlossener Fonds eine solche AIF-KVG zwingend haben. 


Da d.i.i. Investment GmbH also der Kontrolle der BaFin untersteht, muss für diese Gesellschaft auch ein gesonderter Insolvenzantrag in Absprache mit der BaFin gestellt werden. Die BaFin ihrerseits müsste in einem solchen Falle entsprechend tätig werden. Die für die Zulassung der KVGs zuständige Abteilung der BaFin sitzt nun einmal in Frankfurt, sodass damit für die d.i.i. Investment GmbH die Zuständigkeit des AG Frankfurt am Main begründet sein könnte. 


Aus dem Beschluss des AG Frankfurt am Main geht hervor, dass sich AG Frankfurt am Main auch für die übrigen Gesellschaften für zuständig ansieht. Das macht durchaus Sinn, denn die Behandlung des gesamten Komplexes an einem Amtsgericht ist verfahrenstechnisch durch hilfreich. 


3. Was bedeutet die Insolvenz der d.i.i. Investment GmbH

Wie oben ausgeführt ist bei den geschlossenen AIF (so nennen sich die Fonds technisch abgekürzt) eine AIF-KVG zwingend erforderlich. Sollte diese also ausfallen, muss die BaFin schnell handeln und eine neue KVG mit dieser Aufgabe betrauen. Gewöhnlich geschieht das übergangsweise und zu einem späteren Zeitpunkt können dann die AnlegerInnen über eine neue Gesellschaft als KVG abstimmen. 


Nach meinen Informationen hat die BaFin für verschiedene Fonds nun die ursprüngliche Verwahrstelle, die Caceis Bank S.A. Germany Branch eingesetzt. Die Verwahrstelle ist die Stelle, wo das Vermögen des Fonds aufbewahrt wird - also z.B. die Geldmittel. Darüber hinaus kommt der Verwahrstelle auch eine gewisse Kontrollfunktion zu. Die Management und Investitionsentscheidungen werden aber von der KVG getroffen. Die Verwahrstelle ist in der Regel ein zugelassenes Kreditinstitut, z.B. eine Bank. 


Da der Verwahrstelle in erster Linie die Verwahr- und Kontrollfunktion zukommt, ist die Einsetzung einer Bank für Wahrnehmung von Managementaufgaben vielleicht nicht die erste Wahl. In der momentanen Situation ist es erforderlich, dass sich das Management mit dem Management von Immobilienportfolios in Krisensituation auskennt und entsprechende Expertise aufweist. Ob die Caceis Bank S.A. dies hat, wird sich zeigen. Allerdings muss man der BaFin zugestehen, dass sie hier schnell handeln musste, damit die Fonds weiter handlungsfähig bleiben und die Assets auch weiter betreut werden können. 


4. Wie geht es weiter mit den Fonds? 

a) Fehlende Kommunikation 

Eine generelle Aussage zu den Fonds lässt sich nicht treffen. Das liegt daran, dass unterschiedliche Fonds in unterschiedlichen Projekten investiert sind. Mir liegen Informationen zu einzelnen Fonds vor, die sich aber sicher nicht auf alle übertragen lassen. Die Informationen zu den Fonds, die mir allerdings vorliegen, zeichnen ein nicht besonders rosiges Szenario. Vor allem dann, wenn in einzelnen Fonds auch noch versucht wird, die Komplementärin der Gesellschaft zu tauschen, sollte man sich als AnlegerIn schon fragen, warum es bis heute gegenüber den AnlegerInnen keine offizielle Kommunikation zu den Insolvenzanträgen gegeben hat. 


Wie heißt es auf der Seite der d.i.i. im Gegensatz dazu: 


"Ein offener, ernsthafter, wertschätzender Umgang mit der Öffentlichkeit ist Teil unserer Unternehmensphilosophie und hat die Wahrnehmung der d.i.i. über die Jahre stets positiv gestärkt. Wir sind stolz darauf, dass wir sowohl bei Mietern, Mieterverbänden und Kommunen als auch bei Investoren und Banken eine außerordentlich hohe Reputation besitzen."


Davon haben die AnlegerInnen, die sich bei mir gemeldet haben, bisher noch nicht viel gesehen. Es darf nicht vergessen werden, dass man hier mit dem Geld von 


  • Privatanlegern
  • semiprofessionellen Anlegern und 
  • professionellen Anlegern

arbeitet, die natürlich wissen wollen, warum es um ihre Anlage wie steht und wie die Aussichten sind. Da finde ich es persönlich misslich, wenn AnlegerInnen aus der Presse von Insolvenzanträgen erfahren müssen und sie bis heute nicht wissen, dass auch für die AIF-KVG Insolvenzantrag gestellt wurde. 

b) Die nächsten Schritte

Vermutlich wird das AG Frankfurt am Main im Laufe der nächsten Woche über die Insolvenzanträge entscheiden und (zumindest ist das der Regelfall) die vorläufigen Verfahren eröffnen. Dazu wird das AG Frankfurt am Main einen vorläufigen Verwalter einsetzen. Wer dies sein wird, wird man nächste Woche sehen. 

Für die Fonds selbst wurde (bisher) kein Insolvenzantrag gestellt. Ob ein solcher gestellt werden sollte, muss die Geschäftsführung auch zusammen mit der neuen AIF-KVG entscheiden. 

Wenn Sie wissen möchten, wie es um Ihre konkrete Beteiligung bei der d.i.i. Unternehmensgruppe bestellt ist und Sie Fragen zur KVG, zur Verwahrstelle, zum Ablauf des weiteren Verfahrens oder aber zu weiteren möglichen Anspruchsgegnern haben, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können dazu das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mal an marc.gericke@gericke-recht.de . 

Foto(s): Bild von Reinhold Silbermann auf Pixabay


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