Daimler-Abgasskandal: Diese Fälle verjähren Ende 2021

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Daimler-Abgasskandal Verjährung 2021

Der Dieselskandal zieht sich nun bereits über mehrere Jahre – auch für die Daimler AG. Daher drohen die ersten Ansprüche für Mercedes-Fahrer dieses Jahr zu verjähren. Betroffen sind bestimmte Mercedes-Modelle der Abgasnorm Euro 6, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurden.

Ende 2021 tritt für bestimmte Fälle im Mercedes-Abgasskandal die Verjährung ein. Dabei handelt es sich um die dreijährige kenntnisabhängige Verjährung. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die 2018 ein Rückrufschreiben erhalten haben. Ab Ende 2018 haben die betroffenen Mercedes-Fahrer drei Jahre Zeit, um Ihre Schadensersatzansprüche zu erheben, bis die Verjährung eintritt.

Konkret geht es um die Mercedes-Modelle, die das zuständige KBA 2018 amtlich und verpflichtend im Zuge des Abgasskandals wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen hat. Das betrifft die folgenden Modelle mit einem Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6:

  • GLC 220 d 4MATIC
  • GLC 250 d 4MATIC
  • V-Klasse
  • Vito
  • Vito Tourer
  • Marco Polo

Verjährung: Betroffene Mercedes-Fahrer müssen jetzt handeln

In den genannten Dieselfahrzeugen wurden illegale Abschalteinrichtungen entdeckt. Sie wirken sich während der Fahrt im Straßenverkehr negativ auf die Abgasreinigung aus. So können diese Fahrzeuge die gesetzlichen Emissionsgrenzen nicht einhalten und weisen vor allem einen viel zu hohen Stickoxidausstoß auf. Diese Manipulation kann Schadensersatzansprüche beim Verbraucher auslösen, der dann eine finanzielle Entschädigung vom Motorhersteller für den Betrug erhält.

Fahrzeughalter, die eines dieser betroffenen Dieselautos fahren, müssen aber schnell handeln: Um den Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal gegenüber der Daimler AG geltend zu machen, muss bis Ablauf dieses Jahres eine Klage bei Gericht eingehen. Wer eine Entschädigung für das manipulierte Mercedes-Fahrzeug einklagen möchte, muss sich jetzt bei einer Rechtsanwaltkanzlei melden, damit die Klage fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht.

Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierer übernehmen Kosten

In der Regel deckt die Rechtsschutzversicherung des Verbrauchers die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und Verwaltungskosten. Sollten Verbraucher nicht rechtsschutzversichert sein, kann ein Prozessfinanzierer einspringen. Er übernimmt das Kostenrisiko und wird dafür im Erfolgsfall an der Entschädigung prozentual beteiligt.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert und vertritt über 14.000 Mandanten gegen die Motorhersteller. Gegen Daimler konnten wir bereits zahlreiche positive Urteile an Land-, Oberlandesgerichten und am BGH erzielen. Außerdem vermitteln wir bei Bedarf gern einen Prozessfinanzierer aus unserem Partnernetzwerk, der für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung das Prozesskostenrisiko übernimmt. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Foto(s): Pixabay/herbert2512


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