Daimler-Abgasskandal: Diesmal GLK und B-Klasse im Fokus!

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Zwei aktuelle Urteile im Dieselabgasskandal zeigen, dass die Chancen für geschädigte Verbraucher sehr groß sind, von der Daimler AG Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu erhalten.

Die Daimler AG kommt im Dieselabgasskandal nicht zur Ruhe. Jetzt hat das Landgericht Konstanz (Urteil vom 14.06.2021, Az.: E 2 O 410/20) die Daimler AG für die Abgasmanipulationen an einem Mercedes-Benz GLK 250 4Matic mit dem Motor OM651 der Abgasnorm Euro 6 verurteilt, Schadensersatz in Höhe von etwa 14.000 Euro an den Kläger zahlen. Dieser hatte das Fahrzeug Oktober 2017 für 32.750 Euro gebraucht gekauft. Es wies zuletzt einen Kilometerstand von ca. 187.000 Kilometern auf.

„Im Mai 2018 erließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits einen Rückruf für dieses mit einem SCR-Katalysator bestückte Modell. Das Gericht bestätigte, dass die Daimler AG durch den Einbau zumindest einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem streitgegenständlichen Mercedes-Benz-Fahrzeug das KBA bewusst getäuscht und sich damit zugleich gegenüber dem Kläger sittenwidrig verhalten habe. Die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens sah das Gericht hier im Verschweigen des Einbaus der unzulässigen Abschalteinrichtung gegenüber dem KBA im Typengenehmigungsverfahren“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Mercedes-Benz-Fahrzeuge der Modellreihe GLK stehen regelmäßig im Fokus der Gerichte. Zuletzt hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG für die Manipulationen an Mercedes-Benz-Fahrzeugen des Modells GLK 220 CDI BlueEfficiency zu Schadenersatz in Höhe von 34.549,94 Euro nebst Zinsen (Urteil vom 21.05.2021, Az.: 23 O 276/20) beziehungsweise 15.265,90 Euro nebst Zinsen (Urteil vom 21.05.2021, Az.: 29 O 10/21) verurteilt. Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat die Daimler AG für Abgasmanipulationen bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic (Laufleistung: 150.890 Kilometer) zu Schadenersatz in Höhe von 17.263,37 Euro nebst Zinsen verurteilt.

Apropos Landgericht Stuttgart: Das Heimatgericht der Daimler AG ist im Dieselabgasskandal weiterhin nicht zu Scherzen aufgelegt und verurteilte den Hersteller für die Abgasmanipulationen an einem Mercedes-Benz B 180 CDI (Motor OM607 mit der Abgasnorm Euro 6) zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 16.201,87 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2021 und darüber hinaus zur Freistellung des Klägers von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außerordentlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.100,51 Euro freizustellen. Die Daimler AG muss zudem 75 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Der Kläger hatte für den Gebrauchtwagen 22.962,50 Euro gezahlt und ihn rund 87.000 Kilometer genutzt. Die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB erfolgte unter anderem wegen der Verwendung des Thermofensters. Die temperaturabhängige Abgasrückführung wird bei kühleren Temperaturen unstreitig zurückgefahren und führt damit zu einem Anstieg der Stickoxidemissionen im Vergleich zum Betrieb bei milderen Temperaturen, wie sie unter anderem auf dem Prüfstand herrschen.

Die Chancen für geschädigte Verbraucher, im Dieselabgasskandal der Daimler AG Schadenersatz zu erhalten, sind groß. „Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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