Daimler-Abgasskandal: LG Stuttgart verurteilt Daimler am 20.02.2020

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Das Landgericht Stuttgart hat am 20.02.2020 (Az: 19 O 109/19) die Daimler AG erneut zu Schadensersatz verurteilt. Demzufolge stehen die Chancen für geschädigte Daimler-Dieselbesitzer auf Schadensersatz sehr gut.

Das Landgericht sah es erneut als erwiesen an, dass die Daimler AG den Mercedes-Besitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Das Inverkehrbringen eines solchen Fahrzeugs stellt eine konkludente Täuschung dar.

Der Bundesgerichtshof hatte  bereits in einem Beschluss am 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) gerügt, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat.

Wie dürfen die Emmissionen nach dem NEFZ sein ?

Die im NEFZ gemessenen Emissionswerte müssen nach den Feststellungen des LG Stuttgart repräsentativ für das Emissionsverhalten des Fahrzeugs unter normalen Betriebsbedingungen sein:

„Eine beliebige, oder allein zweckmäßige Änderung der Abgasreinigungsstrategie für andere, immer noch normale Betriebsbedingungen ist nicht zulässig, wenn dies mit einer Verringerung der Wirkung von Emissionskontrollsystemen einhergeht. Dabei ist eine "Abschalteinrichtung" gemäß Art. 3 Nr. 10 VO715/2007/EG definiert als jedes Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck Im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb venünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird.“

Der Verfasser, Rechtsanwalt Steffgen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, ist seit Jahren mit mehreren hundert Fällen des Abgasskandals persönlich befasst. Eine kostenfreie Erstberatung per Telefon oder online wird angeboten.



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