Daimler AG mahnt durch Heumann Rechtsanwälte Markenverletzungen ab

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Wir berichteten bereits, dass viele Autohersteller und Inhaber bekannter Marken zum Schutz dieser Marken auch im Wege der Abmahnung gegen Verletzer vorgehen, u. a. hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneute-abmahnung-der-bmw-ag-durch-klaka-rechtsanwaelte_121531.html

Und hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-remmen-rechtsanwaelte-fuer-die-volkswagen-ag_079628.html

Auch die Daimler AG, Inhaberin einer Reihe von Marken in Verbindung mit „Mercedes“, setzt auf diese Weise ihre geschützten Rechte durch.

1. Was ist Gegenstand einer Abmahnung der Daimler AG?

Gegenstand der Mercedes-Abmahnungen sind in der Regel Markenrechtsverstöße durch Verwendung der Mercedes-Marken und -Logos auf Pkw-Teilen oder auf Merchandisingartikeln ohne Nutzungserlaubnis. Auch Plagiate von Autoteilen, die die Marken des Herstellers unrechtmäßig verwenden, sind immer wieder im Umlauf. Diese werden häufig von den Zollbehörden entdeckt und an den Markeninhaber gemeldet.

2. Was fordert die Daimler AG?

In der Regel werden Unterlassung, Auskunft über Dauer und Umfang der Verletzungshandlungen sowie Schadensersatz einschließlich der Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert. Aufgrund der hohen Bekanntheit der Marken können letztere sehr hoch sein, weil der Streitwert hoch angesetzt wird. Bei einem Streitwert von beispielsweise 300.000 Euro betragen allein die Rechtsanwaltskosten 3.260,90 EUR zzgl. MwSt. Wird auch ein Patentanwalt – was im Falle von design- oder patentrechtlichen Abmahnungen häufig der Fall, aber auch im Markenrecht möglich ist – eingeschaltet, verdoppeln diese Kosten sich.

3. Was sollen Sie beim Erhalt einer solchen Abmahnung tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Daimler AG erhalten haben, sollten Sie sich zeitnah anwaltlich beraten lassen. Die gesetzten Fristen sind unbedingt zu beachten. Dies gilt natürlich auch, wenn gegen Sie bereits eine einstweilige Verfügung erlassen wurde oder Sie Beklagter in einer Unterlassungsklage sind. Unsere Kanzlei hat Erfahrung mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Nutzung bekannter Marken. Rufen Sie uns gerne an!

Sollten Sie noch keine Abmahnung, aber eine Nachricht vom Zoll über mögliche Fälschungen oder von eBay über die Löschung von verdächtigen Angeboten erhalten haben, ist besondere Eile geboten! Wenn Sie sich sofort beraten lassen, besteht die Möglichkeit, ganz erhebliche Kosten im Vorhinein zu vermeiden.

Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist kostenfrei. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen ganz einfach per E-Mail, per Fax oder per Post (vgl. unsere Kontaktdaten auf der rechten Seite). Wir sind im ganzen Bundesgebiet und auch international tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt. Schauen Sie sich dazu auch die Gegnerliste auf unserer Kanzleiseite an.

Im Übrigen können wir Ihnen folgende Empfehlungen zum Umgang mit einer Abmahnung geben:

a. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Dies gilt auch, wenn Sie sich keines Fehlverhaltens bewusst sind.

b. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite oder deren Anwälten auf.

c. Geben Sie einstweilen noch keine schriftlichen oder mündlichen Erklärungen ab, erteilen Sie keine Auskünfte und leisten Sie noch keine Zahlungen.

d. Warten Sie noch mit der Vernichtung oder dem Rückruf von Waren, bis Sie sich haben beraten lassen.

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben mittlerweile über 12 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen in diesem Bereich. Wir helfen gern auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch mit der Prüfung und Sicherung Ihres Shops / Ihrer Webseite. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie zudem über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die fast werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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