Daimler-Beschluss des BGH: Rechte von Mercedes-Fahrern im Abgasskandal gestärkt

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Starkes Signal für Verbraucher: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit einem aktuellen Beschluss die Position der Mercedes-Fahrer im Abgasskandal gestärkt. Die Beweisführung für Kläger wird erleichtert und mehr Dieselfahrer haben die Chance auf Schadensersatzzahlungen oder Erstattung des Kaufpreises.

In einem Verfahren gegen die Daimler AG hatte ein Mercedes-Fahrer vermutet, dass der in seinem Fahrzeug verbaute Motor OM 651 eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung enthält. Sein Fahrzeug war jedoch noch nicht von Rückrufen betroffen. Da aber verpflichtende Rückrufe für andere Modelle mit demselben Motor angeordnet worden sind, schlussfolgerte der Kläger, dass auch sein Mercedes vom Abgasskandal betroffen ist.

Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen mehrere Mitarbeiter der Daimler AG, die an der Manipulation des Motors vom Typ OM 651 beteiligt gewesen sein sollen. Daher liege es nahe, dass sich auch im streitgegenständlichen Fahrzeug des Klägers eine Betrugs-Software befindet. Um den Verdacht zu prüfen, schlug der Mercedes-Fahrer vor, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Das Landgericht Verden und das Oberlandesgericht Celle unterstellten dem Verbraucher, „ins Blaue“ hinein zu raten und lehnten die Beauftragung eines Gutachters ab, da sie den Vorschlag als sogenannten Ausforschungsbeweis bewerteten.

Gutachten als Beweise im Abgasskandal zulässig und sinnvoll

Der Bundesgerichtshof widerspricht den beiden Gerichten nun. Der Kläger habe nach Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz das Recht darauf, rechtlich gehört zu werden. Dieses Recht hätten das LG Verden und das OLG Celle nach Ansicht des BGH verletzt. Die Beauftragung eines Gutachters sei zulässig und sinnvoll, da der Verbraucher selbst über keinen ausreichenden Kenntnisstand über die manipulierte Motoren-Software verfügen könne. Das rechtfertige die Erstellung eines Sachverständigengutachtens. In seinem Beschluss erklärt der BGH, dass Gerichte den Beweisangeboten von Klägern nachgehen müssen, um den Sachverhalt aufzuklären.

KBA-Rückruf keine Voraussetzung für Klage gegen Daimler

Zudem entscheidet der BGH mit seinem Beschluss, dass es für eine Klage gegen die Daimler AG keine Voraussetzung ist, dass das betreffende Fahrzeug vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurde. Da die Möglichkeit besteht, dass auch dieses Mercedes-Modell vom KBA zurückgerufen wird, besteht bereits ein Mängel, der eine Klage rechtfertig, so die Richter des Bundesgerichtshofs. Ein Gutachten könne den Verdacht eines Verbrauchers dann überprüfen.

Position der Mercedes-Fahrer im Dieselskandal deutlich verbessert

Dieses wegweisende BGH-Urteil bedeutet eine deutliche Verbesserung der Position der Verbraucher im Abgasskandal. Nun können auch Dieselfahrer, deren Fahrzeug noch nicht zurückgerufen wurde, aber einen vom Abgasskandal betroffenen Motor enthält, gegen den Autohersteller klagen. Damit hat der Bundesgerichtshof im Dieselskandal eine verbraucherschützende Rolle eingenommen.

Mehr Dieselfahrer können klagen

Mercedes-Fahrer sollten sich nun anwaltlichen Rat suchen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen zu können. Denn: Nach dem BGH-Beschluss lohnt sich eine Einzelklage wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung gegen die Daimler AG für noch mehr Diesel-Fahrer. Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN haben sich auf den Abgasskandal spezialisiert und erklären Ihnen gern, wann Sie Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung des Kaufpreises haben. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


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