Daimler-Diesel-Abgasskandal: Mercedes GLK mit OM651 setzt unzulässiges thermisches Fenster ein

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Die Daimler AG steht mitten im Feuer des Diesel-Abgasskandals. Jetzt hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 27. August 2020 (Az.: Bm 6 O 324/19) einem geschädigten Verbraucher Schadensersatz für die Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI zugesprochen. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. 

Die Daimler AG hat im Dieselskandal um ihre Kernmarke Mercedes-Benz das nächste verbraucherfreundliche Urteil kassiert. Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 27. August 2020 (Az.: Bm 6 O 324/19) einem geschädigten Verbraucher Schadensersatz für die Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI zugesprochen. Dieser hatte den Wagen im Jahr 2014 gebraucht erworben. Der Mercedes-Benz GLK 220 CDI ist mit dem Motor OM651 mit der Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet, und mittlerweile unterliegt das Fahrzeug einem offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer sogenannten Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung. Die Daimler AG setzt „unzulässige thermische Fenster“ ein. Damit ist ein Temperatur-Korridor gemeint, in dessen Rahmen die Abgasverarbeitung funktioniert. Unter und über bestimmten Temperaturen wird die Abgasbehandlung mit dem Argument des Bauteilschutzes vor Überhitzung rigoros abgeschaltet, sodass die tatsächlichen Ausstöße weit über dem der offiziellen Testphasen liegen. Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt in dem streitgegenständlichen Fahrzeug über die sogenannte Abgasrückführung. Bei dieser wird ein Teil der Abgase zurück in das Ansaugsystem des Motors geführt und nimmt erneut an der Verbrennung teil. 

„Die Daimler AG steht mitten im Feuer des Diesel-Abgasskandals. Zuletzt hat das Unternehmen einen weiteren offiziellen Rückruf von Fahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt hinnehmen müssen, und zwar für die E-Klasse mit dem Motor OM651. Mit dem Rückruf-Bescheid wächst die Zahl der Autos und Vans, die Daimler wegen des Vorwurfs einer illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen musste oder muss auf mehr als 1,5 Millionen, davon weit mehr als 600.000 in Deutschland. Die Daimler AG musste im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bereits ein Bußgeld von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen. Im aktuellen Rückruf stuft das Kraftfahrt-Bundesamt die in den Fahrzeugen verwendete Technik als illegale Abschalteinrichtung ein“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. 

Er rät: „Geschädigte Verbraucher sollten sich nicht scheuen, von der Daimler AG Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu fordern. Die Gerichte urteilen sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Klägern regelmäßig hohe Kompensationen zu. Im aktuellen Urteil ging es zwar um eine kaufrechtliche Angelegenheit, weil der geschädigte Verbraucher Schadensersatz nach erklärtem Rücktritt vom Kaufvertrag für den Mercedes-Benz GLK wegen der Problematik im Dieselskandal. Aber der Druck auf die Daimler AG steigt maßgeblich.“ 

Das zeigt auch ein Urteil am Landgericht Stuttgart. Dort wurde die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt (Urteil vom 16.07.2020, Az.: 12 O 87/18). Der geschädigte Verbraucher hatte 2014 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 200 T CDI mit einer Laufleistung von 43.550 Kilometer für 20.700 Euro erworben. In dem streitgegenständlichen Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 5 ist der Motor OM651 verbaut. Das Fahrzeug wird bisher aber von keinem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes erfasst. Laut Dr. Gerrit W. Hartung könnte dieses Urteil einen weiteren wichtigen Schritt im Daimler-Abgasskandal einläuten. „Wenn das Gericht ohne offiziellen Rückruf bei einem Diesel mit dem Motor OM651 so verbraucherfreundlich urteilt, eröffnet dies weitreichende Chancen für geschädigte Verbraucher. Der Weg der individuellen Betrugshaftungsklage stellt sich regelmäßig als erfolgreich heraus.“ 

Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. Zuletzt wurde auch öffentlich, dass das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse auch vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment.



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