Daimler-Mercedes: Software-Update zum Aktionscode 54 961 27- Mercedes GLK

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Nachdem die Daimler AG in jüngster Zeit sogenannte freiwillige Servicemaßnahmen zur Optimierung der Motorsteuerungssoftware bei einer Vielzahl ihrer Fahrzeugmodelle in Absprache mit dem Kraftfahrt-Bundesamt durchführte, ergehen nunmehr verpflichtende Rückrufe seitens des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).Europaweit sind rund 700.000 Fahrzeuge Teil des Rückrufes. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Unzulässige Motorsteuerung
Im Gegensatz zu den freiwilligen Servicemaßnahmen geht nunmehr aus den Anschreiben der Daimler AG zu den Rückrufaktionen unmissverständlich hervor, dass die Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts deswegen erfolgt ist, derweil die bisherige Kalibrierung der Motorsteuerung seitens des KBA als unzulässig eingestuft wurde und nunmehr ein Software-Update notwendig ist, um die gesetzlichen Grenzwerte zu den jeweiligen Abgasnormen einzuhalten. Das bisher verwendete, sogenannte „Thermofenster“ bewirkt vereinfacht gesagt, dass die Abgasreinigung nur während eines bestimmten Temperaturfensters optimal arbeitet, welches nahezu ausschließlich nur im Prüfverfahren vorherrscht. Außerhalb des Temperaturfensters – also im realen Fahrbetrieb – kommt es zu einem erhöhten Stickoxidausstoß und mithin nicht zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. Der Rückruf wird sich dabei überwiegend auf die folgenden Modelle erstrecken: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651).

Folgeschäden durch das Update
Experten gehen bei Aufspielen des Software-Updates von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch, einem Leistungsabfall, einer geringeren Lebensdauer des Motors und einem erheblichen Mehrverbrauch des Harnstoffs AdBlue aus. Die Daimler AG weigert sich jedoch, die entsprechend notwendige Hardware-Umrüstung vorzunehmen und konfrontiert mithin die Kunden mit erheblich höheren Kosten. Wird das Update jedoch nicht durchgeführt drohen Fahrverbote und eine Stilllegungsverfügung des Fahrzeugs. 

Rechtliche Möglichkeiten
Ihnen könnten sowohl Ansprüche gegen den Händler auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, als auch gegenüber der Daimler AG selbst als Herstellerin Ihres Fahrzeugs auf Schadensersatz aus sittenwidriger Schädigung zustehen. Mit Urteil vom 16.01.2020 hat jüngst das Landgericht Stuttgart (Az.: 27 O 40/19) die Daimler AG aus sittenwidriger Schädigung wegen Verwendung einer unzulässigen Motorsteuerung zu Schadensersatz und Rücknahme des gegenständlichen Fahrzeugs verurteilt.

So könnten Sie die Rückerstattungssumme berechnen: (Kaufpreis in EUR x gefahrene Kilometer) / (350.000 km – Kilometerstand bei Kauf); Beispiel: (42.500 EUR x 50.000) / (350.000 km ) = 6.071,43 (Nutzungsersatz) Rückerstattung = 42.500 EUR – 6.071,43 EUR = 36.42857 EUR

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