Daimler rüstet Mercedes-Diesel nach – Möglichkeiten zur Rückgabe eines Pkw

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In der Diskussion um „dreckige Diesel“ gerät auch Daimler zusehends unter Druck. Der Autobauer hat nun angekündigt, europaweit rund drei Millionen Mercedes-Fahrzeuge zurückzurufen und nachzurüsten, damit sie weniger Stickoxid ausstoßen.

Daimler sieht in der Aktion einen kostenlosen Service für den Kunden. „Allerdings fällt sie in eine Zeit, in der Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge diskutiert werden und auch in eine Zeit, in der Mercedes in Verdacht geraten ist, bei den Abgaswerten getrickst zu haben. Staatsanwaltliche Ermittlungen in diese Richtung laufen, erwiesen ist aber bislang nichts. Abgasmanipulationen wie bei VW konnten Daimler bisher nicht nachgewiesen werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte

Die aktuelle Entwicklung dürfte bei Mercedes-Kunden dennoch für Verunsicherung sorgen. Fragen nach der Wirksamkeit einer Nachrüstung oder eines Wertverlustes bei den betroffenen Diesel-Fahrzeugen tauchen auf. Dr. Hartung hat sich auch im Zuge des VW-Abgasskandals intensiv mit der Thematik „Rückgabe von Pkw“ befasst. Bei Mercedes stelle sich nun die Frage, ob die erhöhten Abgaswerte einen Sachmangel darstellen und ob sich dieser Mangel durch eine entsprechende Nachrüstung beheben lässt. „Kann der Mangel nicht behoben werden, kommt der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht“, so Dr. Hartung.

Unabhängig von der Diskussion über Sachmängel hat sich generell für Autokäufer eine Tür geöffnet, um ihr Fahrzeug, egal ob Diesel oder Benziner, wieder loszuwerden: der Widerruf des Autokredits. Der wird besonders dann interessant, wenn das Fahrzeug über die Bank des Autobauers finanziert wurde. Denn dann wird durch einen erfolgreichen Widerruf in der Regel der Kaufvertrag gleich mit rückabgewickelt. „Im Klartext heißt das: Der Käufer gibt das Auto zurück und erhält im Gegenzug seine gezahlten Raten inklusive Anzahlung zurück. Abgezogen wird in der Regel ein Nutzungsersatz und selbst der kann im Idealfall entfallen“, erklärt Dr. Hartung.

Möglich ist der Widerruf des Autokredits, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Verbraucher hat ein „ewiges Widerrufsrecht“. Dieses Widerrufsrecht greift bei Autodarlehen, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Bei noch jüngeren Autokrediten ab dem 13. Juni 2014 kann sogar der Nutzungsersatz nach einem erfolgreichen Widerruf entfallen. Möglich ist dies durch eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung geworden.

Rechtsanwalt Dr. Hartung bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen.

Mehr Informationen: http://www.pkw-rueckgabe.de/


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