Daimler, Thermofenster und der Dieselskandal: Klage kann sich lohnen!

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Seit 2015 beschäftigt der Abgasskandal deutsche Autofahrer. Zwar ist dieser Skandal in erster Linie mit einem Fahrzeughersteller verbunden – mit VW. Denn in erster Linie waren und sind Fahrzeuge aus dem VW-Konzern betroffen: Unter der Marke VW selbst, aber auch Marken des VW-Konzerns wie Seat, Porsche, Audi oder Skoda sind vom sog. „Dieselgate“ betroffen. 

Seit 2018 ging und geht nun der Abgasskandal auch am Fahrzeughersteller Daimler nicht mehr spurlos vorbei: Anfang 2019 sprach das LG Landgericht Stuttgart (LG Stuttgart) erste Urteile gegen Daimler im Zusammenhang mit dem Dieselskandal: Daimler wurde verurteilt, an drei Kläger Schadensersatzzahlungen zu leisten. Die Schadensersatzsummen beliefen sich dabei auf 25 000 bis 40 000 Euro für die klagenden Daimler-Dieselfahrer. 

Gefällt wurden die Urteile über Mercedes-Fahrzeuge der Typen E 250 CDI Blueefficiency (Baujahr 2011, EURO 5, Motor OM 651) und C 250d, BlueTEC (Baujahr 2015, EURO 6, Motor OM 651). 

Aus diesem Grund heißt es nun also auch für Mercedes-Fahrer zu prüfen bzw. von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob der eigene Mercedes-Diesel ggfs. vom Abgasskandal betroffen ist. Denn dann wäre auch bei Fahrzeugen von Daimler Schadensersatz bzw. eine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich – um nicht auf den durch den Fahrzeughersteller verursachten Schäden sitzenzubleiben. 

Unzulässige Abschalteinrichtung: die sog. „Thermofenster“ zur Abgasreinigung 

Mit den ersten Verurteilungen des Daimlerkonzerns zu Schadensersatzzahlungen bzw. zur Rückabwicklung von Kaufverträgen wegen sog. „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ der Fahrzeugkäufer beschreitet das Gericht einen neuen Weg. 

Erstmals beurteilt das Gericht „Thermofenster“, die bei der Abgasreinigung der Dieselmotoren eingesetzt werden, als unzulässige Abschalteinrichtung. Kommen sog. Thermofenster zum Einsatz, erfolgt die Abgasreinigung in einem Dieselmotor nicht immer, sondern nur in bestimmten Temperaturbereichen („Temperaturfenstern“). 

Der Fahrzeughersteller argumentiert, dass eben diese Reduzierung der Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen notwendig sei, um schädlichen Ablagerungen im Motor und damit Schäden am Motor vorzubeugen. 

Anders sahen das nun zum ersten Mal die Richter des LG Stuttgart und beurteilten die Abschalteinrichtung als vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung der Fahrzeugkäufer. In ihrer Beurteilung verwiesen sie ausdrücklich darauf, dass diese Thermofenster grundsätzlich so konzipiert seien, dass die abgeschaltete Abgasreinigung der Normalfall sei und nicht nur ausnahmsweise eingesetzt werde. 

Das ist letztlich der Grund dafür, dass die Fahrzeugkäufer, bei denen die Abschaltvorrichtung im Fahrzeug eingebaut ist, verlangen können, dass der Kaufvertrag über das Fahrzeug rückabgewickelt wird. Wird das Urteil des LG Stuttgart rechtskräftig, muss der Käufer dann zwar seinen Mercedes zurückgeben, kann aber den Kaufpreis für seinen Diesel zurückverlangen und: darüber hinaus Verzugszinsen seit Fahrzeugkauf. 

Auch wenn Daimler je nach Laufleistung des Fahrzeugs vom ursprünglichen Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abziehen darf, kann sich die Rückabwicklung für betroffene Dieselfahrer auf alle Fälle finanziell lohnen! 

Aktuell keine Rechtskraft der Urteile

Wer einen Mercedes Diesel fährt und vom Abgasskandal bei Daimler betroffen sein könnte, muss jedoch wissen: die Urteile des LG Stuttgart im Dieselskandal gegen Daimler sind derzeit (Februar 2019!) nicht rechtskräftig, der Fahrzeughersteller wird gegen die Urteile in Berufung gehen. 

Zudem beruft sich Daimler darauf, dass bisher rund 50 Verfahren gegen Daimler für den Fahrzeughersteller ausgegangen sind, auch Klagen vor dem Landgericht in Stuttgart. Die bisher fünf erfolgreichen Klagen von Autokäufern gegen den Konzern stünden dazu nicht im Verhältnis. Andererseits lassen Anwälte von anderen Fahrzeugkäufern verlauten, dass bereits mehr als 50 weitere Verfahren gegen Daimler laufen. 

Was sollte ein Mercedes Diesel-Fahrer nun tun? 

Die aktuellen Urteile aus Stuttgart gegen den Daimlerkonzern lassen hoffen, dass in Zukunft auch Daimler für den rechtswidrigen Einsatz eines solchen Verfahrens zur Rechenschaft gezogen werden wird und Fahrzeugkäufer nicht auf Schäden durch die manipulierten Fahrzeuge/Abgaswerte der Fahrzeuge sitzen bleiben. 

Deshalb ist es durchaus sinnvoll prüfen zu lassen, ob der eigene Mercedes vom Abgasskandal bei Daimler betroffen sein kann und ob es sinnvoll ist, selbst Klage gegen Daimler zu erheben. 

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