Dammbruch-Urteil im VW-Abgasskandal

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Erstmals hat ein Gericht in Deutschland, hier das Landgericht Augsburg unter dem Az.(021O4310/16), die Volkswagen AG zu Schadensersatz und zur Rücknahme des streitgegenständlichen Pkws ohne Abzug von Nutzungen verurteilt. 

D. h. der Kläger erhält den vollen Kaufpreis des Mitte 2012 gekauften Pkws zurück, ohne einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer oder für den Gebrauch des PKWs leisten zu müssen.

Das Gericht geht davon aus, dass ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG vorliegt, da eine Manipulationssoftware eingebaut wurde, die zur Manipulation von Abgasgrenzwerten führt. Der VW-Konzern wollte Umsatzzahlen verbessern und im Ergebnis eigene Gewinne durch Täuschung der Kunden erzielen. Das Gericht beurteilt dies als sittenwidriges Verhalten im Sinne von § 826 BGB.

Aufgrund dessen war das Landgericht Augsburg der Meinung, dass der Kläger nicht zum Nutzungsersatz verpflichtet ist, denn dies widerspreche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung.

Die Anwaltskanzlei KMP3G aus München, die zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal zählt, konnte mit diesem Urteil erstmals in Deutschland ihre in hunderten Verfahren geäußerte Meinung durchsetzen, dass derjenige, der täuscht und betrügt, keine Vorteile hieraus ziehen darf.

Dieses Urteil kommt zwar für den ersten Schwung der vom VW-Abgasskandal betroffenen Autobesitzer mit EA 189-Motor spät, aber nicht zu spät. Viele hundert Verfahren sind noch in der Verhandlung und können durch dieses Urteil zu besseren Ergebnissen geführt werden.

Besonders interessant aber ist dieses Urteil für die zweite, noch nicht verjährte Welle des VW-Abgasskandals, die die 3,0 l Motoren des VW-/Audi-Konzerns betreffen, insbesondere beim Audi A4, A6, A7,A8, Q5, SQ5 und Q7.

Sowie Cayenne 4.2 l V8 EU 6, Macan 3.0 l V6 EU 6 und Touareg 3.0 l EU 6

Auch für die knapp 800.000 Dieselmodelle (Euro 6B) des Daimlerkonzerns mit OM 622, OM 651, OM 626, und OM 642 Motor sowie für die knapp 100.000 Dieselmodelle des Opel-Konzerns der Modellreihe Insignia, Zafira und Caskada wird dies eine Rolle spielen.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Diesel-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt



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