Darf der Vermieter jederzeit in die vermietete Wohnung oder doch nicht?

  • 1 Minuten Lesezeit

Vermieter haben in der Regel ein nachvollziehbares Interesse daran, die von ihnen vermietete Wohnung zu besichtigen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seiner Entscheidung vom 18.06.2019 dieses Recht eingeschränkt.

Im konkreten Fall hat der Vermieter das Mietverhältnis fristlos gekündigt, da der Mieter ihm gegenüber wiederholt Mängel gerügt hat. Aus Sicht des Vermieters waren die Mängelrügen jedoch unbegründet. Hierdurch fühlte er sich schikaniert. Außerdem habe ihm der Mieter wiederholt verweigert, das Haus zusammen mit einem Zeugen zu betreten.

Das Gericht war anderer Ansicht und entschied zugunsten des Mieters. Es war der Auffassung, dass ein Vermieter nicht irgendeine Person zur Besichtigung der Wohnung mitbringen darf. Es ist ihm nur erlaubt, sich von fachkundigen Handwerkern oder Sachverständigen begleiten zu lassen. Durch sie wird gewährleistet, dass etwaige Schäden schnell begutachtet und zeitnahen beseitigt werden können. Die Vereinbarung weiterer unnützer Termine wird so vermieden. Der Mieter wird so nicht mehr belästigt, als es zur Reparatur erforderlich ist. Sachunkundige Dritte, die zur Reparatur nichts beitragen können, muss der Mieter in keinem Fall reinlassen. Er kann sich insoweit auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Grundgesetz berufen.

Bei Fragen oder Problemen rund um Ihre Eigentumswohnung steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag

Beiträge zum Thema