Darf eine Unterschrift öffentlich verbreitet werden?

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Mit dieser Frage haben sich auf unseren Antrag in einem Eilverfahren das Landgericht Ellwangen und das Oberlandesgericht Stuttgart beschäftigt. 


Ein im Internet und auf Social Media sehr aktiver Nutzer wurde wegen rechtswidriger Inhalte abgemahnt. Nach Erhalt der Abmahnung hat dieser auf einer von ihm betriebenen Internetseite das Abmahnschreiben inklusive Unterschrift des abmahnenden Rechtsanwalts im Internet veröffentlicht. 


Der Rechtsanwalt forderte den Nutzer dazu auf, die Verbreitung der Unterschrift einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. 


Der Nutzer löschte zwar den Beitrag, erkannte den Anspruch aber nicht an. 


Das Landgericht Ellwangen erließ daraufhin auf Antrag des Rechtsanwalts eine einstweilige Verfügung. Der dann anwaltlich beratene Nutzer legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein und gab eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Er beantragte, die Kosten des Verfügungsverfahrens dem antragstellendem Rechtsanwalt aufzuerlegen. 


Nachdem der Nutzer sich vertraglich und strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet hatte wurde der Rechtsstreit beidseitig für erledigt erklärt, sodass das Landgericht Ellwangen noch über die Kosten zu entscheiden hatte. Das Landgericht entschied, dass die Verbreitung der Unterschrift rechtswidrig und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zulässig und begründet war und legte daher die Kosten des Verfügungsverfahren dem Nutzer auf. Der durch diesen Nutzer eingelegte sofortige Beschwerde verbliebt der Erfolg versagt. 


Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied mit Beschluss vom 25.09.2023 (Aktenzeichen 4 W 42/23), dass die Verbreitung der Unterschrift rechtswidrig war. 


Der antragstellende Rechtsanwalt hatte - gestützt auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung - einen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung der Unterschrift im Internet geltend gemacht. 


Das Oberlandesgericht hat insoweit festgestellt, dass die Verbreitung der Unterschrift rechtswidrig erfolgte und der geltend gemachte Unterlassungsanspruch begründet war. Die Kosten des Rechtsstreits sind von dem Nutzer, der die Unterschrift rechtswidrig verbreitet hat zu tragen.


Markus Haintz

Rechtsanwalt


Darf eine Unterschrift öffentlich verbreitet werden? - HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH (haintz-legal.de)

Foto(s): Shutterstock /fizkes

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