❗Darf ich das Haus verlassen (spazieren gehen, Sport machen z.B), wenn ich ​arbeitsunfähig krank geschrieben bin?

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Muss ich zuhause bleiben und darf das Haus nicht verlassen, wenn ich arbeitsunfähig krank geschrieben?

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.....

Wer krankgeschrieben ist, darf nichts unternehmen, was seine Genesung gefährdet oder verzögert, so lautet der Grundsatz. Wer dagegen verstößt, riskiert eine fristlose Kündigung oder eine Abmahnung. Was der Patient allerdings im Einzelfall tun darf, hängt stark von der Art seiner Erkrankung ab.

Sollte Ihnen de Arzt absolute Bettruhe empfohlen haben, so sollten Sie sich daran halten.

Ist dies nicht der Fall, so können Sie sorgenfrei einkaufen oder spazieren gehen, wenn dies die Art Ihrer jeweiligen Erkrankung zulässt.


Das  Steuern eines Kraftfahrzeugs sowie das kurze Verlassen des Hauses, um einkaufen zu gehen stellen legitime Handlungen dar, die die Genesung nicht hemmen. Auch der Besuch eines Restaurants oder Kinos wird häufig geduldet. Bei sportlichen Aktivitäten kommt es auf die Sportart und die Intensität der Ausführung an – es ist zu empfehlen, sich eine ärztliche Erlaubnis dafür einzuholen. 


Je nach Situation und Erkrankung vermag selbst eine Reise die Genesung zu fördern. Auch bei solchen Ortswechseln leuchtet es ein, den Arzt um eine schriftliche Genehmigung zu bitten. Was im Einzelnen erlaubt ist, entscheidet im Streitfall letzten Endes das Arbeitsgericht.


Zusammenfassung / Fazit des Rechtstipps: 

⚠️Es kommt auf die Art der Erkrankung an, was Sie tun dürfen und was nicht!

⚠️Bei Unsicherheiten sichern Sie sich am Besten bei Ihrem Arzt ab!

⚠️Bei manchen Aktivitäten trotz Krankschreibung können Sie eine Abmahnung oder fristlose Kündigung riskieren!


„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)


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