Darf ich meinen Arbeitnehmer arbeiten lassen, obwohl er krankgeschrieben ist?

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In Deutschland sind die rechtlichen Regelungen zum Thema Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung klar definiert. Wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, bedeutet dies, dass er nach ärztlicher Einschätzung nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben. Dennoch taucht immer wieder die Frage auf, ob ein Arbeitgeber einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer trotzdem zur Arbeit auffordern darf.

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit

Gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Spätestens nach drei Kalendertagen muss eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Diese Bescheinigung attestiert, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig ist.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Missachtung der Krankschreibung

Arbeitsverhältnis und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Ein Arbeitgeber, der einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer zur Arbeit auffordert oder diesen entgegen der ärztlichen Bescheinigung arbeiten lässt, kann seine Fürsorgepflicht verletzen. Diese Pflicht beinhaltet, dass der Arbeitgeber die Gesundheit und das Wohl des Arbeitnehmers schützt.

Arbeitsunfall und Haftung: Sollte der kranke Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit arbeiten und es kommt zu einem Unfall oder einer Verschlimmerung der Krankheit, könnte der Arbeitgeber haftbar gemacht werden. Der Arbeitnehmer könnte Schadensersatzansprüche geltend machen.

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen eine Tätigkeit trotz Krankschreibung möglich sein könnte:

Genesung durch andere Tätigkeiten: Wenn der Arzt eine teilweise Arbeitsfähigkeit bescheinigt oder bestimmte Tätigkeiten als förderlich für die Genesung erachtet, könnte eine Arbeitstätigkeit in Betracht gezogen werden. Dies muss jedoch explizit in der Krankschreibung vermerkt sein.

Eigeninitiative des Arbeitnehmers: Ein Arbeitnehmer kann aus eigenem Antrieb entscheiden, früher wieder zur Arbeit zu kommen, wenn er sich gesundheitlich in der Lage fühlt.

Rechtstipp

Arbeitgeber sollten die Krankschreibungen ihrer Arbeitnehmer respektieren und keine Arbeitstätigkeiten während der attestierten Arbeitsunfähigkeit verlangen. Bei Unsicherheiten und speziellen Situationen ist eine rechtliche Beratung dringend empfohlen, um alle Beteiligten zu schützen und rechtlichen Problemen vorzubeugen.

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Foto(s): pixabay

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