Entgeltfortzahlung in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen
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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein essenzieller Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Doch gerade in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses gibt es Besonderheiten, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen sollten.

Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
Gemäß § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Dieser Zeitraum wird als "Wartezeit" bezeichnet und soll verhindern, dass neu eingestellte Arbeitnehmer direkt eine finanzielle Belastung für den Arbeitgeber darstellen, bevor sich das Arbeitsverhältnis bewährt hat.
Anspruch auf Krankengeld
Fällt ein Arbeitnehmer während der ersten vier Wochen krankheitsbedingt aus, hat er jedoch in der Regel Anspruch auf Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 44 Abs. 1 SGB V und greift, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % des Nettoentgelts.

Pflichten des Arbeitnehmers
Um den Anspruch auf Krankengeld geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer:
- den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren,
- bei Erkrankungen von länger als drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen,
- die Krankenkasse rechtzeitig über die Erkrankung in Kenntnis setzen.
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat folgende Verpflichtungen:
- Er muss dem Arbeitnehmer die für die Krankenkasse relevanten Informationen bereitstellen (z. B. Arbeitsentgeltbescheinigung),
- Er darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht wegen der Krankheit kündigen, sofern kein anderer Kündigungsgrund vorliegt.

Rechtstipp für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber sollten darauf achten, dass neue Mitarbeiter von Beginn an über die Wartezeitregelung informiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig um die Krankmeldung und den Kontakt zur Krankenkasse kümmern, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Da es in der Praxis oft zu Unsicherheiten oder Streitigkeiten hinsichtlich der Entgeltfortzahlung in den ersten vier Wochen kommen kann, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten informieren und bei Konflikten unterstützen.

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