Darum prüfe, wer sich bindet

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Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Sie sitzen beim Notar, dieser rattert nuschelnd einen vielseitigen Vertragstext, gespickt mit juristischen Fachausdrücken, mehr herunter, als er ihn verständlich vorliest. Sie verstehen nur „Bahnhof" und wünschen nur noch, der Notartermin wäre bald vorüber. Als der Notar mit dem Vorlesen des Vertragstextes fertig ist, überreicht er Ihnen einen Stift und bittet Sie die Notarurkunde zu unterschreiben. Sie stellen an den Notar noch eine Frage, die er Ihnen zwar beantwortet, aber wirklich verstanden haben Sie seine Antwort nicht. Sie scheuen sich, nochmals nachzufragen. Vielleicht haben Sie eine derartige Situation selbst schon erlebt. Unterschreiben Sie?

Um die oben geschilderte Situation zu vermeiden, die wahrlich nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern sich tagtäglich so oder so ähnlich in deutschen Notariaten abspielt, sollten Sie sich unbedingt vor dem Vertragsschluss anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt/die Anwältin kann sich vom Notar rechtzeitig vor dem geplanten Beurkundungstermin den Vertragsentwurf aushändigen lassen. Diesen Entwurf geht Ihr Anwalt/Ihre Anwältin in allen Einzelheiten mit Ihnen durch. Juristische Fachbegriffe werden Ihnen erklärt, ebenso die Folgen der im Vertrag enthaltenen Vereinbarungen, usw. Der Anwalt/die Anwältin prüft den Vertragstext auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Entwurf wird inhaltlich so lange nachgebessert und ergänzt, bis er Ihren Vorstellungen entspricht. Erst dann nehmen Sie den Beurkundungstermin wahr. Jetzt können Sie sich beim Notar entspannt zurücklehnen, denn Sie wissen was der Notar vorliest und was es für Sie bedeutet.

Es ist billiger, vor dem notariellen Beurkundungstermin anwaltlichen Sachverstand einzuholen, als überhastet und ohne richtige Kenntnis des Inhalts einen Vertrag zu schließen. Die Folgen von Letzterem kommen oftmals weitaus teurer zu stehen, als der vorab eingeholte anwaltliche Rat gekostet hätte.

Es soll nicht der falsche Eindruck vermittelt werden, in allen deutschen Notariaten ginge es so zu, wie oben dargestellt. Jedoch gibt es durchaus die oben geschilderten Begebenheiten, die Verfasserin dieses Artikels hat sie selbst schon so oder so ähnlich zur Genüge miterlebt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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