Das Behindertentestament und das Bundesteilhabegesetz: ein Ausblick

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Das Behindertentestament und das Bundesteilhabegesetz: ein Ausblick Am 1.1.2020 tritt der neue Hauptteil des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Die §§ 135 ff. SGB IX n. F. enthalten wesentliche Neuerungen beim Einsatz des Einkommens und Vermögens von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen. Das neue Recht nimmt Einfluss auf die praktische Gestaltung und Umsetzung von Behindertentestamenten.

Auch bei der neuen Rechtslage verliert das Behindertentestament nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nicht an Bedeutung. Es muss jedoch noch akribischer analysiert werden, welche Sozialleistungen der betreffende Mensch mit Behinderung erhält oder voraussichtlich erhalten wird, um eine für die Familie passgenaue, zielsichere und nur so kompliziert wie nötige Testamentslösung zu entwickeln. 

Ältere, noch abänderbare Behindertentestamente sollten auf ihre Übereinstimmung mit den neuen Regeln überprüft werden. Folgende Fragestellungen sollten betroffene Familien in den Blick nehmen:

  1. Bezieht der Betroffene neben der Eingliederungshilfe zugleich Grundsicherung des SGB XII? Wenn nein:
    1. Kommt die Abgabe eines Pflichtteilsverzichts in Betracht, wenn der Betroffene geschäfts- und testierfähig ist?
    2. Soll der Betroffene über anrechnungsfreies Vermögen durch Erbschaft frei verfügen dürfen?
  2. Welche besonderen Gestaltungsspielräume können dem Testamentsvollstrecker im Rahmen von Verwaltungsanordnungen eingeräumt werden, z. B. Freigabe der Nachlasssubstanz?

Bei der Überprüfung und Erstellung eines Behindertentestaments unter Einbeziehung der neuen Rechtslage stehe ich gerne unterstützend zur Seite.

Quelle: „Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf das Behindertentestament“ von RA Thomas Schneider – Sozietät Scheunemann Schneider Rechtsanwälte PartGmbB, München – handelt, der kurz zuvor im Augustheft der „Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge“ erschienen ist (ZEV 2019, 453).


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