Das Ende des Widerrufsjokers – Ablauf des Widerrufs und weitere Optionen zur Kreditumschuldung?

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In wenigen Tagen endet die Frist zum Widerruf von Altverträgen. Genauer gesagt ist am 21. Juni 2016 Schluss, alte Kredit- und Darlehensverträge aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsrechtsbelehrung widerrufen zu können. Wie können Verbraucher ihr Widerrufsrecht durchsetzen und welche Konsequenzen zieht ein Widerruf mit sich?

1.) Der Widerruf

  • Widerrufsbelehrung

Gemäß der §§ 495, 355 BGB steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Bislang konnte selbst Jahre später widerrufen werden. Durch eine Gesetzesreform im März ist dies ab dem 21. Juni nicht mehr möglich. Sofern Verbraucher ihre alten Immobilienkredite ablösen oder umschulden möchten, sollten sie ihre Widerrufsbelehrung anwaltlich prüfen lassen. Oftmals weisen diese gravierende Formfehler auf, die für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sprechen.

  • Widerruf

Kreditnehmer sollten den Widerruf, ein Gestaltungsrecht, schriftlich oder in Textform (E-Mail/Fax) beim Kreditgeber einreichen. Weiterhin sollten Betroffene den Widerruf begründen bzw. erläutern, weshalb ihnen das Recht zur Rückabwicklung zusteht. Auch hierfür ist es ratsam, anwaltlichen Rat hinzuziehen.

2.) Zusätzliche rechtliche Möglichkeiten

  • Vergleich

Der Vergleich ist Tatbestand einer außergerichtlichen Einigung. Das Ziel hierbei ist die Kreditablösung mit Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung oder die Rückerstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung eines bereits abgelösten Kredits. Dies soll ohne Verfahren und Urteil vonstattengehen und basiert auf einer reinen Verhandlung zwischen den beiden Parteien.

  • Klage

Ist das Kreditinstitut nicht zur außergerichtlichen Einigung bereit, oder liegen die Verhandlungserfolge bei gleich null, so besteht die Möglichkeit der Klage. Sofern der Verbraucher rechtsschutzversichert ist, werden die Prozesskosten in der Regel gemäß der Versicherungspolice erstattet.

3.) Beendigung des Darlehensverhältnisses

  • Rückabwicklung des Darlehensverhältnisses

Sofern der Kredit nicht vollständig abgelöst ist, hat die Rückabwicklung die Zurückzahlung der Kreditsumme binnen 30 Tagen gemäß der §§ 357 Abs. 1, 286 Abs. 3 BGB zur Folge. Ansonsten gerät der Kreditnehmer in Verzug. Sämtliche Leistungen des Kreditnehmers (Zins- und Tilgungsleistungen) werden zurückerstattet, jedoch abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Die Bank leistet sozusagen eine Entschädigung für die zu viel bezahlten Zinsen.

Möglichkeit für Verbraucher

Ab dem 21. Juni beträgt das Widerrufsrecht für neu abgeschlossene Kredite bei Darlehensverträgen 14 Tage nach ordnungsgemäßer Belehrung. Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung verlängert sich das Recht zum Widerruf auf maximal zwölf Monate. Um noch Gebrauch von Ihrem Widerrufsrecht zu machen, sollten Sie anwaltlichen Rat hinzuziehen, denn bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht haben Sie die Möglichkeit, wirksam zu widerrufen.

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