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Das Erbrecht in Kroatien - Praktische Tipps

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Wenn der Erblasser ohne Nachfolger stirbt, bekommt die Gemeinde oder die Stadt seinen Nachlass und nimmt dadurch die gleiche Position ein, wie wenn sie ein Erbe des Erblassers wäre.

Ausländer sind als Erben gleichberechtigt gegenüber den Staatsbürgern der Republik Kroatien, d.h. sie erben genauso wie auch kroatische Staatsbürger das Eigentum aus der Erbmasse.

Im Todesfall kann die Erbmasse aufgrund eines Testaments oder des Gesetzes aufgeteilt werden. Wenn es kein Testament gibt, beerben den Erblasser in erster Linie seine Kinder und sein Ehepartner und zwar zu gleichen Teilen. Außerehelich geborene Kinder und ihre Nachkommen haben das gleiche Erbrecht wie eheliche Kinder und deren Nachkommen. Bei Ehescheidung und Annullierung der Ehe erlischt das Erbrecht zwischen den Ehepartnern. Die außereheliche Lebensgemeinschaft ist erbrechtlich der Ehegemeinschaft gleichgestellt, wenn es sich dabei um die Lebensgemeinschaft zwischen einer unverheirateten Frau und einem unverheirateten Mann handelt, die mindestens 3 Jahre dauert, oder kürzer, wenn während dieser Zeit ein gemeinsames Kind geboren wurde.

Wenn Kroaten die Aufteilung ihres Vermögens planen, machen sie entweder ein Testament oder das Vermögen wird nach ihrem Tod nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt. Das Testament ist gültig, wenn der Erblasser bei seiner Abfassung mindestens 16 Jahre alt und urteilsfähig war. Die Verfügungen im Testament müssen der wirklichen Absicht des Erblassers entsprechen.

Dabei vergessen die Erblasser häufig, dass sie im Testament nicht über ihr ganzes Eigentum verfügen können, weil die Pflichterben auch in diesem Fall die Hälfte des Eigentums bekommen, die sie aufgrund des Gesetzes bekommen sollten - und das sind in erster Linie die Nachkommen des Erblassers und sein Ehepartner.

Außerdem lösen Testamente und Schenkungsverträge nach dem Tod des Erblassers meistens Gerichtsstreitigkeiten aus.

Wenn die Erblasser daher eine nahe Person enterben oder das Eigentum anders verteilen wollen als das durch das Gesetz bestimmt ist, und sie andererseits sicher sein wollen, dass nach ihrem Tod auch keine unnötigen Prozesse entstehen werden, ist zu empfehlen, dass sie einen Erbvertrag machen wie z.B. eine Abtretung und Aufteilung des Eigentums oder einen Vertrag über lebenslangen Unterhalt oder Unterhalt bis zum Tod.

In Falle eines dieser Verträge hat der Erblasser nach seinem Tod, zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung, kein Eigentum mehr, weil durch diese Verträge schon über das Eigentum verfügt worden ist.

Der Vertrag, der in der Praxis am seltensten verwendet wird aber eigentlich die beste Form zur Regulierung von vermögensrechtlichen Fragen nach dem Tod ist, ist die Abtretung und Aufteilung des Eigentums. Wenn dieser Vertrag geschlossen wird, kann es nach dem Tod zu keinen Erbstreitigkeiten kommen, weil alle Pflichterben diesen Vertrag unterschrieben haben. Die Abtretung und Aufteilung des Eigentums ist nur dann gültig, wenn damit der Ehepartner, alle Kinder und alle anderen Nachkommen des Erblassers, die gesetzliche Erben sind, einverstanden sind,

Der Vertrag über den lebenslangen Unterhalt und den Unterhalt bis zum Tod wird in Kroatien oft missbraucht, weil sich die Unterhaltleistenden oft nicht dem Vertrag entsprechend um die zu Unterhaltenden kümmern, aber dafür gewöhnlich eine Immobilie vom zu Unterhaltenden bekommen. Von diesem Vertrag profitieren oft Personen, die mit dem Erblasser nicht verwandt sind. Nach seinem Tod entstehen häufig Streitigkeiten zwischen seiner Familie und dem Unterhalt Leistenden.

Daher ist zu empfehlen, dass ältere Personen ihr Vermögen noch zu Lebzeiten durch Verträge so aufteilen, wie sie es wünschen, und zwar am besten durch einen Vertrag über Abtretung und Aufteilung des Eigentums. Es muss darauf hingewiesen werden, dass dieser Vertrag geschlossen werden muss, während die Person noch völlig urteilsfähig ist und dass auch ein lebenslanges Wohnrecht zugunsten des Erblassers vertraglich vereinbart werden kann, sowie ein Verbot der Veräußerung und Belastung der Immobilie. Auf diese Weise hat die ältere Person auch weiterhin die Kontrolle über das Eigentum und andererseits hat sie es ihrem Wunsch entsprechend und sicher auf eine dritte Person übertragen.



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