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Das europaweit einheitliche Widerrufsrecht kommt!

  • 3 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

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Wer hat nicht schon einmal über das Internet etwas eingekauft? Ein paar Klicks und man hat z. B. Bekleidung, Elektrogeräte oder Bücher erworben. Umso größer ist manchmal die Enttäuschung, wenn die gelieferte Ware ganz anders aussieht als erwartet bzw. nicht passt. Nach deutschem Recht steht dem Verbraucher, der vor dem Kauf die Ware nicht sehen und prüfen konnte, daher ein Widerrufsrecht zu. Dieses wurde – weil mit dem Internet regelmäßig die Ländergrenzen virtuell überschritten werden – nun europaweit angeglichen und gilt für Fernabsatzverträge, die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen werden.

Muss ich eine Widerrufsfrist einhalten?

Ja! Der Widerruf eines Verbrauchsgüterkaufs – also eines Kaufvertrags zwischen einem Unternehmer und Verbraucher – ist grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware möglich. Besteht die Internetbestellung etwa aus mehreren Produkten, die vom Verkäufer getrennt voneinander verschickt werden (z. B. Kleidungsstücke), beginnt die Frist aber erst zu laufen, wenn der Verbraucher alle bestellten Waren erhalten hat.

Ist eine Widerrufsbelehrung wirklich nötig?

Ja! Der Unternehmer ist verpflichtet, seinen Kunden über dessen Widerrufsrecht zu informieren. Belehrt er den Verbraucher nur unvollständig, verlängert sich die 14-tägige Frist auf einen Monat. Lässt er die Belehrung dagegen vollständig „unter den Tisch fallen“, kann der Verbraucher den Kaufvertrag auch noch nach einem Jahr und 14 Tagen widerrufen. Wer allerdings danach vom Vertrag Abstand nehmen möchte, hat Pech gehabt: Das Widerrufsrecht ist erloschen. Ist die Ware allerdings mit einem Mangel behaftet, stehen dem Käufer noch diverse Mängelrechte, z. B. Rücktritt, zu.

Im Anhang der Verbraucherrechte-Richtlinie wird den Unternehmern eine europaweit einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, die individuell angepasst und dem Verbraucher zum Zwecke der Belehrung zugeschickt werden kann.

Muss ich den Widerruf ausdrücklich erklären?

Ja! Das neue Widerrufsrecht schreibt eine ausdrückliche Widerrufserklärung des Verbrauchers vor. Das bedeutet, er hat den Vertrag gerade nicht wirksam widerrufen, wenn er die Ware kommentarlos an den Unternehmer zurückschickt. Nötig ist vielmehr eine klare und deutliche Aussage, nicht länger am Vertrag festhalten zu wollen. Das kann geschehen durch einen Brief, eine E-Mail, ein Fax und nun auch per Telefon. Ferner gibt es ein europaweit einheitliches Muster-Widerrufsformular, das der Verbraucher verwenden kann.

Unternehmern steht die Möglichkeit offen, das Formular auf ihrer Website anzubieten, sodass der Kunde dieses online ausfüllen und digital wieder an den Verkäufer zurücksenden kann. Ferner muss dem Verbraucher der Eingang des Widerrufs beim Unternehmer in Textform, also etwa mit einer E-Mail, bestätigt werden.

Wer muss die Hinsendekosten tragen?

Sofern es sich um eine Standardlieferung handelt, muss der Unternehmer die Hinsendekosten übernehmen. Dagegen muss der Verbraucher diverse Zuschläge – etwa wegen einer von ihm verlangten Expresslieferung – nun selbst bezahlen.

Wer muss die Rücksendekosten tragen?

Hat der Verbraucher den Kaufvertrag widerrufen, muss er die Ware ab dem 13.06.2014 auf eigene Kosten wieder an den Unternehmer zurückschicken. Voraussetzung ist allerdings, dass er vom Verkäufer auf die Kostentragungspflicht im Falle des Widerrufs und die Höhe der Rücksendekosten hingewiesen worden ist.

Kann ich einen Kaufvertrag immer widerrufen?

Nein! Es gibt einige Ausnahmen, in denen der Widerruf eines Fernabsatzvertrags nicht möglich ist, z. B. bei Waren, die auf besonderen Wunsch des Verbrauchers speziell für diesen hergestellt worden sind, wie der maßgeschneiderte Anzug. Darüber hinaus ist ein Widerruf unter anderem ausgeschlossen, wenn die Ware versiegelt an den Verbraucher geliefert wurde (z. B. DVDs) oder eine Rückgabe der Ware aus hygienischen Gründen nicht infrage kommt (z. B. Unterwäsche).

Übrigens: Auch wenn Verbrauchern ab dem 13.06.2014 grundsätzlich ein Widerrufsrecht bei Downloads eingeräumt wird, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen wirksam durch den Unternehmer ausgeschlossen werden.

Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers: Was ist das?

Hat der Verbraucher den Widerruf erklärt, muss er die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückschicken bzw. den Nachweis der Rücksendung erbringen. In dieser Zeit darf der Unternehmer den Kaufpreis noch zurückbehalten. Mit einer sofortigen Zahlung würde er nämlich riskieren, Kaufpreis und Ware zu verlieren, wenn der Verbraucher trotz Widerrufs des Vertrags einfach die Ware behält.

Hat der Verkäufer die Ware allerdings erhalten, muss er den Kaufpreis unverzüglich (spätestens 14 Tage ab Widerruf) an den Verbraucher zurückerstatten – dabei soll er möglichst dasselbe Zahlungsmittel verwenden wie ursprünglich der Verbraucher. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, darf der Unternehmer für die Erstattung des Kaufpreises also z. B. keinen Gutschein verwenden, wenn der Verbraucher das Geld überwiesen hat.

(VOI)

Foto(s): ©Fotolia.com

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