Das Jugendamt als Feind? Kindeswohlgefährdung

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Das Jugendamt, so sieht es das Gesetz vor, hilft Kindern und ihren Familien in Notsituationen über einen kürzeren oder längeren Zeitraum. Es gibt demgegenüber aber spektakuläre Fälle, in denen Jugendämter alles Mögliche falsch gemacht haben, was bis hin zum Tod eines Kindes oder zu massiven Missbrauchshandlungen führte. Das ist natürlich nicht der Alltag.


Der Alltag sieht anders aus: Viel häufiger sind ganz normale Familien von übergriffigen Mitarbeitern der Jugendämter betroffen. Prüfen Sie, ob Sie Ihren Fall in einem oder mehreren der folgenden Beispiele wiederfinden:


  • Das Jugendamt legt einem Partner (meist der Frau) nahe, sich vom anderen Partner zu trennen.
  • Ihnen wird mündlich mit der Inobhutnahme Ihres Kindes gedroht. Sie erhalten diese Drohung nicht schriftlich.
  • Diese Drohung wird sogar für den Fall ausgesprochen, dass sich die Frau nicht von ihrem Partner trennt.
  • Das Jugendamt legt Ihnen einen sogenannten Schutzplan vor, in dem es heißt  dass Sie diesen mit erarbeitet haben. Das ist aber nicht der Fall. Den Schutz- oder Hilfeplan hat allein das Jugendamt erstellt.
  • Der Vater wird der Wohnung verwiesen, ihm wird ein totales Kontaktverbot auferlegt.
  • Das Jugendamt sagt, der Schutzplan sei verbindlich.
  • Das Jugendamt sagt mehr oder weniger deutlich, dass Sie es nie mehr loswerden.
  • Sie haben den Eindruck, dass das Jugendamt Sie um jeden Preis auseinander bringen will.
  • Ihre Kinder werden ohne Vorankündigung und sogar ohne Begründung in Obhut genommen und sogar ärztlich, zB. gynäkologisch untersucht, ohne dass einer von Ihnen dabei sein kann.
  • Wenn Sie mit dem in Obhut genommenen Kind sprechen, hat es bestimmte Redeverbote. Es darf Ihnen nicht einmal sagen, wo es sich aufhält.
  • Sie müssen alle möglichen Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, was Ihnen das Jugendamt als "Transparenz" schmackhaft machen will.  

Kennen Sie das? Dann lesen Sie gerne weiter. 


Natürlich gibt es Fälle, in denen die Gefahr seelischer oder körperlicher Vernachlässigung besteht. Eine Inobhutnahme kommt auch in Betracht, wenn das Kind selbst darum bittet. Sehr oft handelt das Jugendamt aber auf einen vagen Verdacht hin, Familien werden verunsichert und nicht selten zerstört.


Die Ursachen für das Fehlverhalten der Jugendämter sind vielfältig und reichen von unzureichender Ausbildung der Mitarbeiter, narzisstischer Selbstüberhöhung bis hin zu intransparenten Entscheidungsprozessen. Eltern, die sich in einer prekären Situation befinden, z.B. wegen des Verdachts einer Straftat (sexueller Missbrauch, Kinderpornographie, Alkoholmissbrauch, Gewalt, die sich aber gar nicht gegen die Kinder richtet), sollten Unterstützung und Hilfe erhalten, anstatt mit dem plötzlichen Verlust ihrer Kinder konfrontiert zu werden.

Eltern schreiben: „Die Inobhutnahme unseres Kindes durch das Jugendamt hat unser Leben von Grund auf erschüttert. Jede Nacht liegen wir wach und fragen uns, ob unsere Ängste berechtigt sind, ob unser Kind in dieser neuen Umgebung wirklich sicher und geborgen ist. Der Gedanke, dass unser Kleines ohne uns auskommen muss, löst einen Schmerz aus, der sich nur schwer in Worte fassen lässt.

Wir hätten nie gedacht, dass das Jugendamt zu einer Bedrohung für unsere Familie werden könnte. Die Trauer und Hilflosigkeit, die wir jetzt empfinden, ist überwältigend. Die Angst, dass die Inobhutnahme unser Kind traumatisieren könnte, nagt an unseren Herzen. Die Veränderung der gewohnten Umgebung, der plötzliche Verlust der elterlichen Nähe - all das sind Dinge, die ein Trauma auslösen können.

Wir sehen unser Kind nun in einem für uns undurchsichtigen System. Wir wünschen uns mehr Unterstützung und Kommunikation, um zumindest die Gewissheit zu haben, dass unser Kind in guten Händen ist. Aber vor allem wollen wir unser Kind zurück!"

Wir beschäftigen uns schon lange mit dem „System Jugendamt“ und sind in besonderen Fallkonstellationen Ihr anwaltlicher Ansprechpartner - mit der Garantie, dass wir als Ihre Anwälte ausschließlich und nur für Sie da sind. Bundesweit. Das gilt für Elternpaare als auch für Alleinerziehende. Wir beraten nicht in Konstellationen, in denen sich die Eltern streiten und das Jugendamt zwischen den Eltern steht oder in denen das Kind selbst die Inobhutnahme beantragt hat. Aber:

Wir können Ihnen in folgenden Situationen helfen:

  • Das Jugendamt wirft Ihnen vor, eine Straftat zum Nachteil Ihres Kindes begangen zu haben (Gewalt, sexueller Missbrauch). Ihr Kind wird in Obhut genommen. Sie sind damit nicht einverstanden.
  • Ihnen wird ein Schutzplan vorgelegt, mit dem Sie nicht einverstanden sind und Sie möchten wissen, wie Sie einen besseren Schutzplan aushandeln können.
  • Sie oder Ihr Partner werden wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs oder des Besitzes von Kinderpornografie der Wohnung verwiesen und es wird ein Kontaktverbot zum gemeinsamen Kind oder Stiefkind ausgesprochen.
  • Sie sind als Paar mit dem Vorgehen des Jugendamtes nicht einverstanden und möchten sich beraten lassen.

Sollte ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, sexuellem Missbrauch, Kinderpornographie o.ä. im Raum stehen, übernimmt Dr. Daniel Kötz auch die Verteidigung. Die genaue Kenntnis der strafrechtlich relevanten Vorwürfe ist sehr wichtig. 


Handeln Sie schnell, insbesondere, wenn die Inobhutnahme bereits erfolgt ist. Da zählt jeder Tag. Wenn Sie Beratungsbedarf haben - nutzen Sie Telefon, E-Mail oder WhatsApp und sprechen uns an. Wir sind bundesweit für unsere Mandanten unterwegs.



#205

Dr. Daniel Kötz hilft Familien in besonderen Notsituationen. Zudem ist er als Strafverteidiger insbesondere im Medienstrafrecht für Sie unterwegs.

Foto(s): Frank Beer

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