Das Krankenrückkehr-Gespräch und seine Tücken

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Das Krankenrückkehr-Gespräch bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit Maßnahmen zu diskutieren, um zukünftige Ausfälle zu vermeiden. Obwohl der Grundgedanke positiv ist, sollten Arbeitnehmer mit Vorsicht an solche Gespräche herangehen, da der Arbeitgeber Informationen zu eigenem Vorteil verwenden könnte, insbesondere bei der Nennung von Diagnosen psychischer Erkrankungen. Es wird empfohlen, keine konkreten Diagnosen zu nennen, sondern sich auf die Wiedereingliederung und mögliche Anpassungen am Arbeitsplatz zu konzentrieren, um eine Win-Win-Situation zu schaffen. Besonders bei psychischen Erkrankungen ist Zurückhaltung geboten, um negative Konsequenzen zu vermeiden. In diesen und allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen stehen wir als spezialisierter Partner in Aschaffenburg und Würzburg zur Verfügung, der sich leidenschaftlich für die Belange unserer Klienten einsetzt und den Menschen hinter den Rechtsproblemen sieht.

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Wer nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit wieder in den Betrieb zurückkehrt, wird üblicherweise vom Arbeitgeber zu einem Krankenrückkehr-Gespräch gebeten. Dieses Gespräch, das auch im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungs-Managements (BEM) stattfinden kann, soll dem Arbeitgeber helfen, Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige langfristige Ausfälle zu vermeiden. Leider kann das Gespräch in der Praxis manchmal zum Nachteil des Arbeitnehmers verlaufen. 


Was hat es mit dem Krankenrückkehr-Gespräch auf sich? 


Grundsätzlich ist der Grundgedanke eines Krankenrückkehr-Gesprächs durchaus positiv. Es bietet die Möglichkeit, mögliche Veränderungen am Arbeitsplatz zu diskutieren, die dazu beitragen können, das Arbeitsverhältnis langfristig fortzuführen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können beispielsweise Vorschläge zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder andere Maßnahmen einbringen, um zukünftige Ausfallzeiten zu vermeiden.


Warum ist beim Krankenrückkehr-Gespräch Vorsicht geboten?


Betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten in einem Krankenrückkehr-Gespräch mit einer gewissen gesunden Skepsis vorgehen. Es ist möglich, dass der Arbeitgeber Informationen erlangen möchte, die möglicherweise zum Nachteil auf Arbeitnehmerseite verwendet werden könnten. Vor allem die Nennung von Diagnosen, insbesondere psychischer Erkrankungen, kann negative Konsequenzen haben. Daher ist es wichtig, vorsichtig zu sein und sich bewusst zu sein, dass der Arbeitgeber möglicherweise eigene Interessen verfolgt.


Wie soll ich mich im Krankenrückkehr-Gespräch verhalten?


Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien, wie das Krankenrückkehr-Gespräch verlaufen kann. In vielen Fällen meint es der Arbeitgeber tatsächlich gut und möchte Lösungen finden, ohne konkrete Diagnosen zu erfragen. Hier reicht es, mögliche Vorschläge zu machen, wie der Arbeitsplatz angepasst werden könnte, um zukünftige Ausfallzeiten zu vermeiden. Hier kann durchaus, ganz ohne die Preisgabe privater medizinischer Informationen, eine Win-Win-Situation entstehen.


Es ist aber auch nicht unüblich, dass der Arbeitgeber gezielt nach Informationen sucht und auch Diagnosen erfahren möchte, um das Arbeitsverhältnis möglicherweise langfristig zu beenden. Hier ist es wichtig, vorbereitet zu sein und sich bewusst zu sein, dass Informationen gegen die betroffene Arbeitnehmerin verwendet werden könnten. In solchen Fällen empfiehlt es sich, ggf. auszuweichen ohne konkrete Diagnosen zu nennen.


Vorsicht bei psychischen Erkrankungen


Besonders bei psychischen Erkrankungen ist Vorsicht geboten. Oftmals führt die Offenlegung solcher Erkrankungen dazu, dass der Arbeitgeber Bedenken bezüglich zukünftiger Probleme hat und das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Hier ist es von Vorteil, keine spezifischen Diagnosen zu nennen und den Fokus auf die Wiederaufnahme der Arbeit zu legen.


Fazit

Das Krankenrückkehr-Gespräch dient grundsätzlich einem positiven Zweck, indem es dem Arbeitgeber ermöglicht, Maßnahmen zu ergreifen, um Ausfallzeiten vorzubeugen. Arbeitnehmer sollten jedoch vorbereitet an solche Gespräche herangehen und vorsichtig sein, welche Informationen sie preisgeben. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen ist es ratsam, keine Diagnosen zu nennen, sondern sich auf Lösungen und die Rückkehr zur Arbeit zu konzentrieren.


In diesen und allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Belangen beraten wir Sie gerne online und vor Ort in Aschaffenburg und Würzburg. In uns finden Sie einen hochspezialisierten Partner, der sich mit Ihnen und Ihrer Situation identifiziert, sich leidenschaftlich für Sie einsetzt und auch den Menschen hinter den Rechtsproblemen sieht.




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