Sollte ich meinen Arbeitgeber über meine psychische Erkrankung informieren?
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Von einer psychischen Erkrankung betroffene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sehen sich häufig mit der schwierigen Entscheidung konfrontiert, ob sie den Chef von ihrer Depression oder Angsterkrankung in Kenntnis setzen sollten oder nicht. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Fragerecht bezüglich einer Diagnose und es muss auch nicht mitgeteilt werden, was der Grund für eine Arbeitsunfähigkeit ist.
Arbeitgeber interessieren sich oft für den Grund der Erkrankung
Es kann zu Situationen kommen, in denen der Arbeitgeber nachfragt, beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer schon längerfristig krank ist oder eine Arbeitnehmerin immer wieder ausfällt. In solchen Fällen fragt der Arbeitgeber möglicherweise nach dem Grund und Betroffene können den Wunsch verspüren, Klarheit zu schaffen. Oft erhofft man sich mehr Verständnis vom Arbeitgeber für die Situation, wenn man sie offen und ehrlich anspricht.
Bei Offenlegung psychischer Erkrankung droht Kündigung
Die Offenlegung von psychischen Erkrankungen kann aber dazu führen, dass Betroffene in eine Opferrolle gedrückt werden, da psychische Erkrankungen noch immer oft nicht so ernst genommen werden wie körperliche Erkrankungen. Außerdem haben psychische Erkrankungen oft eine Stigmatisierung der Dauerhaftigkeit, was dazu führen kann, dass Arbeitgeber befürchten, dass die Erkrankung immer wieder Probleme mit dem Arbeitnehmer verursachen wird.
Nicht selten kommt es dann in der Folge zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber! Deshalb sollte man sehr vorsichtig damit sein, über psychische Erkrankungen mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Nur im absoluten Ausnahmefall sollte man sich offenbaren.
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