Aufhebungsvertrag – Diese 5 Punkte müssen Arbeitnehmer beachten

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Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer initiiert werden kann. Dieser Beitrag beleuchtet die fünf wichtigsten Aspekte bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrags: Die Bedeutung der Einhaltung der Kündigungsfrist zur Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, die individuelle Höhe einer eventuellen Abfindung als meist verhandelbarer Betrag, die Gewährleistung einer korrekten Abrechnung und Vergütung bis zum Beendigungsdatum einschließlich der Möglichkeit zur Freistellung, die präzise Ausformulierung des Arbeitszeugnisses im Vertrag und die Bedeutung der Abgeltungsklausel für die finale Regelung finanzieller Ansprüche. Der Beitrag betont, wie wichtig es ist, aufgrund der individuellen Komplexität eines Aufhebungsvertrags und möglicher Fallstricke rechtlichen Rat einzuholen.

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Was ist ein Aufhebungsvertrag?


Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Ein Aufhebungsvertrag wird oft von Arbeitgebern angeboten, die sich von einem Mitarbeiter trennen wollen, doch manchmal schlagen auch Arbeitnehmer einen solchen Vertrag vor, um vorzeitig aus einem Arbeitsverhältnis auszusteigen. Die Interessenlagen, die zu einem Aufhebungsvertrag führen können, sind vielfältig und auch Mischkonstellationen sind denkbar. In jedem Fall empfiehlt es sich für Arbeitnehmer, im individuellen Fall Rechtsrat einzuholen.

In diesem Blogbeitrag werden die fünf wichtigsten Punkte beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags besprochen.


Beendigungstermin/Beendigungsgrund


Vor allem in Fällen, in denen sich der der Arbeitgeber von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin trennen will, ist die Einhaltung der aktuell geltenden ordentlichen Kündigungsfrist entscheidend. Wird diese nicht eingehalten und das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, so droht eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit. In der Regel bezieht man dann 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Darüber hinaus verkürzt sich die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs entsprechend um 12 Wochen.

Falls eine Abfindung gezahlt wird, ist außerdem eine (teilweise) Anrechnung auf das Arbeitslosengeld möglich.

Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist somit elementar, wenn man im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beziehen möchte.

Es ist oft schwierig für den Arbeitnehmer, zu ermitteln, was die tatsächliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber ist. Wenn beispielsweise Tarifverträge Anwendung finden, kann es zu Verwirrung kommen. Daher ist es wichtig, den Einzelfall genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Ebenso wichtig wie der Beendigungstermin ist die Formulierung des Beendigungsgrunds. Lässt dieser beiderseitiges Einvernehmen oder den Wunsch des Arbeitnehmers auf Beendigung vermuten, ist ebenfalls eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit zu erwarten.


Abfindung


Im Fall einer Abfindung ist deren Höhe stark einzelfallabhängig. Als grober Richtwert gilt ein Faktor von 0,5 Brutto-Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Hier sind allerdings deutliche Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten möglich. Dies ist abhängig von verschiedenen Einflussfaktoren, z. B. wie leicht eine Kündigung zu begründen ist und ob ein Betriebsrat besteht oder nicht.  


Freistellung/Abrechnung bis zur Beendigung


Freistellung bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten muss bis zum Beendigungsdatum, aber gleichzeitig seine Vergütung weiter fortgezahlt wird. Zwar werden in der Praxis üblicherweise Urlaubsansprüche oder Überstundenguthaben auf die Freistellung angerechnet, dennoch entsteht so ein geldwerter Vorteil, den man als Arbeitnehmer durchsetzen sollte, vor allem dann, wenn der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber angeboten wird. 


Arbeitszeugnis


Die Ausgestaltung des Arbeitszeugnisses sollte hinsichtlich der Leistungs- und Verhaltensbewertung, sowie einer Schlussformel, die Dank, Bedauern über das Ausscheiden und gute Zukunftswünsche beinhaltet, im Aufhebungsvertrag direkt festgelegt werden. Hier reicht es nicht aus, eine wohlwollende Formulierung zu vereinbaren, denn diese ist bereits gesetzlich geregelt.


Abgeltungsklausel


Mit einer Abgeltungsklausel werden sämtliche noch bestehenden wechselseitigen finanziellen Ansprüche der Parteien mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses als erledigt erklärt, für die keine anderweitige Vereinbarung besteht. Hier lohnt es sich, für den individuellen Fall genau zu überlegen, welche Regelungen im Einzelnen noch getroffen werden sollen. Macht man hier Fehler und vergisst wesentliche Regelungen, verfallen Ansprüche ggf. mit der Abgeltungsklausel und können nicht mehr geltend gemacht werden!


Insgesamt ist das Thema Aufhebungsvertrag immer von der individuellen Situation geprägt und verlangt entsprechende Aufmerksamkeit, um eventuelle Fallstricke zu umgehen, die sich für den Arbeitnehmer unter Umständen nachhaltig nachteilig auswirken können. 


Zu den Themen Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsvertrag, sowie in allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Belangen beraten wir Sie gerne. In uns finden Sie einen hochspezialisierten Partner, der sich mit Ihnen und Ihrer Situation identifiziert, sich leidenschaftlich für Sie einsetzt und auch den Menschen hinter den Rechtsproblemen sieht.


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