Das müssen Sie beim Vererben von Immobilien beachten!

  • 1 Minuten Lesezeit

Haben Sie Immobilien in Ihrem Portfolio, darunter Wohnungen oder Häuser? Es ist natürlich Ihr Wunsch, diese wertvollen Besitztümer problemlos und ohne den Schatten der Erbschaftssteuer an Ihre Liebsten zu übergeben.

Ob es sich um Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnisse handelt, das Thema Steuern ist oft präsent. Dies gilt sowohl für Inlandsimmobilien als auch für Auslandsobjekte, bei denen deutsche und ausländische Steuerämter involviert sein können. Hier kommen Begriffe wie Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen ins Spiel.

Solche steuerlichen Belastungen können erdrückend sein. Besonders bei ausländischen Objekten sehen sich Erben manchmal gezwungen, Immobilien zu verkaufen, um steuerliche Pflichten zu erfüllen. Das kann besonders herausfordernd sein, wenn auf der Immobilie Schulden liegen.

Durch proaktive Planung können Sie jedoch viele dieser Steuern minimieren oder sogar vermeiden. In diesem Artikel geben wir Ihnen wertvolle Tipps!

Es gibt viele Wege, Immobilien effizient an Familienmitglieder, Lebenspartner oder auch Freunde zu übergeben. Der beste Weg hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Diejenigen, die sich frühzeitig mit ihrem Vermögen auseinandersetzen, können oft von erheblichen Steuerersparnissen profitieren.

Um steuerliche Hürden zu reduzieren, sollten Sie alle rechtlichen Optionen kennen und nutzen. Freibeträge sind hier ein Schlüsselthema und deren Höhe variiert je nach Verwandtschaftsgrad.

Es gibt allerdings Fallstricke zu beachten, wie z.B. die mögliche rückwirkende Annullierung von Steuerbefreiungen. Ein gutes Beispiel ist das Familienheim, das innerhalb von zehn Jahren nach der Erbschaft weiter genutzt werden sollte.

Wir stehen Ihnen in solchen Fragen beratend zur Seite. Es ist entscheidend, klare Regelungen zu treffen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Mit unserer Expertise im Erbrecht können wir Sie optimal unterstützen.

Denken Sie darüber nach, Teile Ihres Immobilienbesitzes zu veräußern oder an Geschäftspartner zu übergeben? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen weiter.

Für detailliertere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Steinwachs

Beiträge zum Thema