Das verbotene Kraftfahrzeugrennen oder ein Delikt, beim die Behörden mit der vollen Macht des Gesetzes reagieren

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In Deutschland ist die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" liegt vor, wenn mehrere Kraftfahrzeuge auf Straßen oder anderen öffentlich zugänglichen Wegen ein Rennen oder ein Kräftemessen veranstalten. Dabei werden zum Teil sogar Einzelrennen strafrechtlich verfolgt. 

Mögliche Folgen sind


1. Freiheitsstrafe: Die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei schweren Verstößen, insbesondere wenn es zu Unfällen oder Verletzungen kommt, kann die Strafe höher ausfallen.


2. Führerscheinentzug: In der Regel wird bei einer Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens der Führerschein entzogen. Die Dauer kann je nach den Umständen des Einzelfalls variieren.


3. Einziehung des Fahrzeugs: Das Fahrzeug, das an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen hat, kann eingezogen werden.


4. Geldstrafe: Neben der Freiheitsstrafe kann auch eine Geldstrafe verhängt werden.


5. Eintragung in das Fahreignungsregister: Punkte im Fahreignungsregister (Flensburger Punktesystem) können die Folge sein, was weitere Konsequenzen wie eine vollständige Führerscheinentziehung bspw. bei Erreichen von 8 Punkten nach sich ziehen kann.


Es ist wichtig zu betonen, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen aus Gründen der Verkehrssicherheit vom Gesetzgeber als äußerst gefährlich eingestuft werden. Die Strafen sollen abschreckend wirken und die große Gefahr verdeutlichen, die von solchen Rennen ausgeht. Es ist daher dringend zu empfehlen - sollten Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert werden - sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, bevor es zu spät sein kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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