Das Verschwinden der Sunrise Energy GmbH

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Zahlreiche Anleger, die sich in den verschiedensten Konstellationen an der Sunrise Energy GmbH beteiligt haben, können sich nicht mehr mit ihrer Anlagegesellschaft in Verbindung setzen. Die Anleger sorgen sich um den Verbleib ihrer investierten Summe in die Sunrise Energy GmbH.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) hat mit Bescheid vom 22.06.2015 die Vereinbarungen von Anlegern mit der Sunrise Energy GmbH als unerlaubt betriebene Bankgeschäfte qualifiziert und eine Abwicklung dieser aufgegeben unter Bestellung eines anwaltlichen Abwicklers.

Die Sunrise Energy GmbH ist weder in der Kronenstraße 72 in Berlin, noch in der Speditionsstraße 21 in Düsseldorf aufzufinden bzw. können selbst Klageschriften oder Mahnbescheide durch die Gerichte nicht zugestellt werden. Es erfolgt ein Hinweis, dass der Adressat, die Sunrise Energy GmbH nicht zu ermitteln ist.

Nachdem die Inanspruchnahme der Sunrise Energy GmbH aus tatsächlichen Gründen nicht fruchtet, mangels Zuständigkeit etc., obwohl eine öffentliche Zustellung durchaus in Betracht kommen kann als weitere Maßnahme, sollte angedacht werden, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern bzw. Beratern in Betracht kommt.

In Anbetracht laufender Verjährungsfristen sollte eine unverbindliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt erfolgen, um überprüfen zu lassen, ob Ansprüche gegen Berater, die den Anlegern die Anlage vermittelt haben, auf Schadensersatz bestehen.

Sollten der oder die Berater die hochriskanten Verträge und Vereinbarungen mit der Sunrise Energy GmbH als sichere Anlagen angetragen haben, gegebenenfalls noch als Altersvorsorge, würde es sich um eine Falschberatung handeln, die Schadensersatzansprüche auslöst.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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