Was ist bei der SunRise Energy GmbH los?

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SunRise Energy GmbH gerät mit Zahlungen ins Stocken!

Verbraucher schlossen mit der SunRise Energy GmbH qualifizierte Nachrangdarlehensverträge ab. Dabei war der Verbraucher der Nachrangdarlehensgeber, die SunRise Energy GmbH, die Nachrangdarlehensnehmerin.

Die Verträge wurden regelmäßig außerhalb der Geschäftsräume über Vertriebspartner vermittelt.

Die Darlehen waren in der Art ausgestaltet, dass der Verbraucher den Nachrangdarlehensbetrag 3 Jahre zur Verfügung stellt und dafür 9% bzw. 10,188 % Zinsen p.a. erhält. Dann sollte das Darlehen mit einem Bonus von 73% bzw. 150 % des gewährten Nachrangdarlehens zurückgezahlt werden.

Viele Verbraucher melden nunmehr Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Erreichbarkeit und der fälligen Zahlungen seitens der SunRise Energy GmbH. 

Ein Nachrangdarlehen kann unter Umständen widerrufbar sein.

㤠312g BGB
Widerrufsrecht
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.“
 
㤠355 BGB
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat.“

Ein Verbraucher kann daher sein gewährtes Nachrangdarlehen nach § 355 BGB fristgerecht widerrufen, insbesondere wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Sollten Sie Fragen dazu haben, wir helfen Ihnen gern.


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