Datenschutzerklärung – Kopieren als Lösung?

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1. Datenschutzerklärungen für Webseiten

Eine Datenschutzerklärung für die eigene Webseite zu erstellen ist, gerade für viele kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere wenn sie nicht im IT-Bereich tätig sind, ein Thema, das nur ungern angegangen wird.


2. Kopieren fremder Datenschutzerklärungen

Das führt dazu, dass sich diese Unternehmen gerne an anderen Webseiten „orientieren“ und teilweise auch einfach Datenschutzerklärungen von fremden Webseiten eins zu eins kopiert werden.


Das ist aus mehreren Gründen problematisch:


a) Kein Befassen mit den tatsächlichen Gegebenheiten und der Rechtslage

Zunächst führt es dazu, dass man sich keine Gedanken darüber macht, wie der Datenfluss auf der eigenen Webseite tatsächlich ist. Dabei ist es absolut wesentlich, sich damit zu befassen, welche personenbezogenen Daten von Webseitenbesuchern oder auch Kunden auf welche Weise verarbeitet werden, um die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.


b) Fehler auf Grund unterschiedlicher Verarbeitungsvorgänge

Zudem führt es nahezu unweigerlich zu Fehlern, denn dass personenbezogene Daten von Besuchern und/oder Kunden auf der eigenen Webseite tatsächlich absolut identisch verarbeitet werden, wie auf der „Original-Seite“, ist äußerst unwahrscheinlich.


c) Urheberrechtsverletzung beim Kopieren fremder Datenschutzerklärungen

Mittlerweile gesellt sich zu diesen Problemen noch ein weiterer Aspekt, den jüngst auch das OLG München in seiner Entscheidung vom 03.03.2024 (Az.: 6 W 1491/22) darstellte:

Bei Datenschutzerklärungen kann es sich, je nach den Umständen des Einzelfalls, um urheberrechtlich geschützte Werke i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG handeln.

Diese Wertung führt dazu, dass der eigentliche Urheber einer Datenschutzerklärung gegen jemanden, der diese Datenschutzerklärung kopiert, Urheberrechtsansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, geltend machen kann.


d) Probleme bei der Nutzung von „Generatoren“

Oft werden für die Erstellung von Datenschutzerklärungen auch entsprechende „Generatoren“ bemüht, die auf Grund einer Abfrage der Gegebenheiten passende Rechtstexte erstellen wollen.

Und grundsätzlich können solche Generatoren als Hilfestellung durchaus praktisch sein. Allerdings ist auch bei der Verwendung von Generatoren Vorsicht geboten.


aa) Keine vollständige Berücksichtigung der individuellen Umstände

Wie auch beim Kopieren fremder Datenschutzerklärungen kann es auch bei Generatoren vorkommen, dass bei der Nutzung von Generatoren, obwohl diese mehr oder weniger detailreich die Gegebenheiten auf der Seite abfragen und daraufhin entsprechende Textvorschläge erstellen, individuelle Umstände nicht vollständig berücksichtigt werden. Auch bei der Nutzung von Generatoren sollte deshalb auch inhaltlich zumindest eine Endkontrolle mit Blick auf die tatsächlichen Begebenheiten auf der Seite erfolgen.


bb) Nicht alle Fälle werden abgebildet

Zudem kann es durchaus sein, dass die eigene Webseite beispielsweise „exotische“ Drittanbieter verwendet, für die der jeweilige Generator keine Textbausteine verfügbar hat.

In diesen Fällen muss dann ohnehin ein individueller Text für die Datenschutzerklärung erstellt werden.


cc) Manchmal nicht auf dem neuesten Stand

Gerade im Bereich Datenschutz ändert sich die Rechtslage durchaus häufiger, als dies in anderen Rechtsgebieten der Fall ist.

Dies kann hinsichtlich der Nutzung von Generatoren insoweit problematisch sein, als die Ersteller der Generatoren ggf. nicht schnell genug auf eine Änderung reagieren konnten und/oder der Generator nicht weiter gepflegt/aktualisiert wird und deshalb dann ein veralteter Textbaustein verwendet wird.


dd) Urheberrechtliche Probleme bei der Nutzung von Generatoren

Bei Generatoren findet sich zudem häufig die Einschränkung, dass die Verwendung erlaubt ist, wenn bei der mit dem Generator erstellten Datenschutzerklärung der Betreiber des Generators bzw. Autor der Rechtstexte genannt wird. Damit handelt es sich um eine Lizenzvereinbarung.  

Falls eine solche Datenschutzerklärung ohne den entsprechenden Hinweis verwendet wird, stellt dies grundsätzlich eine Lizenzverletzung dar, die ebenfalls dazu führen kann, dass der eigentliche Urheber rechtliche Schritte einleitet.


3. Fazit

Kopieren fremder Datenschutzerklärungen oder ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Generatoren können zu kostenintensiven rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Die Datenschutzerklärung der eigenen Webseite korrekt zu erstellen, ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes und hilft, Datenschutz besser zu verstehen.

Will man sich dieses Verständnis nicht selbst aneignen, sollte man professionelle Hilfe bei der Erstellung der Datenschutzerklärung in Anspruch nehmen, um langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung benötigen, dürfen Sie mich gerne kontaktieren.



   



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