Datenschutzrecht: DSGVO für Webshops und Verkäufer auf eBay

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Gewerbliche Verkäufer müssen sich nicht nur an zig Verbraucherschutzvorschriften wie die Widerrufsbelehrung halten. Auch das Datenschutzrecht muss berücksichtigt werden.

Händler, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen das Datenschutzrecht berücksichtigten. Das gilt auch dann, wenn nur auf einer Verkaufsplattform wie eBay oder Dawanda verkauft wird.

Das geht über die übliche Datenschutzerklärung für Webseiten hinaus. Händler müssen die Vorgänge, bei denen Daten der Webshop-Besucher, aber auch der Kunden, gespeichert werden, transparent darstellen.

Das betrifft beispielsweise die folgenden Punkte:

  • Nutzung von Analysetools im Webshop
  • Weitergabe der Kundendaten an den Payment-Provider
  • Marketingmaßnahmen (Tracking, Newsletter etc.)
  • Scoring
  • Speicherung der Kundendaten (in der Cloud?)
  • usw.

Es müssen alle datenschutzrechtlich relevanten Punkte erfasst und bewertet werden. Soweit es das Gesetz verlangt, muss der Kunde/Webseitenbesucher hierüber aufgeklärt werden oder sogar seine Einwilligung erteilen.

Was ist die DSGVO?

Ab dem 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) in Kraft. Es ist ein neues Datenschutzgesetz, welches europaweit gilt. Das aktuell bestehende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ab dem Stichtag nicht mehr wirksam.

Das Gesetz ist damit für alle Onlinehändler verbindlich. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Deutlicher als bis jetzt müssen die Kunden darüber aufgeklärt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Datenerfassung und -speicherung erfolgt.

Die DSGVO ist komplex. Die Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben kostet Zeit und Geld. Allerdings schafft eine gute Aufklärung über die datenschutzrechtlichen Vorgänge in einem Shop auch Vertrauen bei den Kunden.

Das ist mir alles zu viel!

Zum Thema DSGVO liest man viel von hohen Bußgeldern. Das stimmt zwar, aber das Risiko, dass eine Aufsichtsbehörde gegen einen Onlinehändler ein Bußgeld verhängt, ist minimal.

Das Risiko lauert von anderer Seite: Mitbewerber können nun leichter Datenschutzverstöße abmahnen, da die Verstöße offensichtlicher werden. Auch haben Kunden nun mehr Möglichkeiten, Schadensersatz zu verlangen, wenn aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO ein Schaden entstanden ist.

Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihren Webshop und Ihren Verkaufskanal DSGVO-fest zu machen. Gemeinsam erfassen wir die datenschutzrelevanten Vorgänge und finden die für Sie passende Lösung.

Ich berate kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer bundesweit im Datenschutzrecht und E-Commerce.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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