Datenschutzverletzung bei VW und VW Bank? Schadensersatz und rechtliche Optionen für Betroffene

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Stuttgart, den 27. Dezember 2024 – Der jüngste Datenskandal beim Volkswagen-Konzern, bei dem Bewegungsprofile und personenbezogene Daten von 800.000 E-Autos ungeschützt im Internet verfügbar waren, wirft gravierende Fragen zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der IT-Sicherheit auf. Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, fordert umfassende Aufklärung und steht Betroffenen zur Seite, um ihre Rechte durchzusetzen.

„Die Tatsache, dass Standortdaten und personenbezogene Informationen wie E-Mail-Adressen, Handynummern und Bewegungsprofile offengelegt wurden, zeigt einen erschreckenden Mangel an Sicherheitsvorkehrungen. Der Schutz dieser Daten ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern eine moralische Verpflichtung, insbesondere bei sensiblen Daten, die Rückschlüsse auf den Alltag der Nutzer ermöglichen“, erklärt Rechtsanwalt Eser.

Unterstützung für Betroffene

Rechtsanwalt Eser bietet betroffenen Fahrzeughaltern umfassende Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Dazu gehören:

  • Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO: Welche Daten wurden gespeichert und wie wurden diese genutzt?
  • Löschung personenbezogener Daten: Unterstützung bei der Durchsetzung des „Rechts auf Vergessenwerden“ gemäß Artikel 17 DSGVO.
  • Schadensersatzforderungen: Für finanzielle oder immaterielle Schäden, die durch die ungeschützte Veröffentlichung von Daten entstanden sind.
  • Prüfung rechtlicher Schritte: Einschließlich der Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage oder individueller Schadensersatzklagen.

Ansprüche gegen Tochtergesellschaften wie VW Financial Services und die VW Bank?

Durch das Datenleck können ebenfalls Ansprüche gegenüber Tochtergesellschaften wie VW Financial Services und der VW Bank entstehen. Die Volkswagen Bank GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services AG.

Das ungeschützte Offenlegen von Kundendaten eröffnet Kriminellen die Möglichkeit, Phishing-Mails oder andere betrügerische Aktivitäten durchzuführen. Kunden, die dadurch finanziellen Schaden erlitten haben, können auch in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen. Rechtsanwalt Eser unterstützt Betroffene dabei, solche Ansprüche rechtlich durchzusetzen und gegebenenfalls gegen die verantwortlichen Stellen vorzugehen.

„Die potenziellen Schäden durch Phishing-Angriffe oder Identitätsdiebstahl in Verbindung mit den Daten von VW Financial Services und der VW Bank sind erheblich. Unternehmen müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und die Sicherheit von Kundendaten an oberste Stelle setzen“, betont Eser.

Forderung nach strengeren Datenschutzstandards

Rechtsanwalt Eser appelliert zudem an Unternehmen, die Standards für Datenschutz und IT-Sicherheit zu erhöhen. „Die Einführung von Elektrofahrzeugen und der Ausbau vernetzter Technologien dürfen nicht auf Kosten der Privatsphäre gehen. Hersteller müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten nicht nur rechtmäßig erhoben, sondern auch effektiv geschützt werden“, so Eser weiter.

Handlungsbedarf auf politischer Ebene

Der Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit, regulatorische Anforderungen wie den kommenden EU Data Act konsequent umzusetzen. „Hersteller sollten verpflichtet werden, Verbrauchern eine transparente und sichere Verwaltung ihrer Daten zu ermöglichen. Der Schutz der Privatsphäre darf kein optionaler Zusatz, sondern muss ein zentraler Bestandteil moderner Mobilität sein.“

Kostenlose Ersteinschätzung

Betroffene können sich für einen kostenlosen Erstcheck ihrer rechtlichen Ansprüche an die Kanzlei Eser wenden. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen datenschutzrechtliche und zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

Kontakt:
Kanzlei Eser Law
Lange Straße 51
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
Website: www.eser-law.de

Foto(s): RA ESER


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