Datenschutzverstoß - Online Apotheke darf Alter der Kunden nur bei bestimmten Produkten abfragen

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Das Verwaltungsgerichts Hannover, Urteil vom 09. November 2021 hat die Klage einer Onlineversand Apotheke abgewiesen, die gegen einen Bescheid der Landesbeauftrage für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) geklagt hatte.  In dem Bescheid war die Online Apotheke angewiesen worden,  es zu unterlassen, unabhängig von der Art des bestellten Produktes das Geburtsdatum des Bestellers/der Bestellerin zu erheben und zu verarbeiten. Es ging aber nur  rezeptfrei erwerbbare Produkte.

Die klagende Versand Apotheke vertrat die Auffassung, dass sie als Apotheker gemäß der Berufsordnung bestimmte Beratungsobliegenheiten einhalten müsse . Hierzu gehöre auch die Pflicht zur altersgerechten Beratung. Um diese Verpflichtung erfüllen zu können, müsse eine entsprechende Abfrage im Bestellprozess erfolgen. Zudem habe sie ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob der Besteller bzw. die Bestellerin volljährig und damit voll geschäftsfähig sei.

Dieser Argumentation überzeugte das Gericht nicht.

Nach Auffassung des Gerichs habe die Verarbeitung des Geburtsdatums im Bestellvorgang zumindest für solche Produkte zu unterbleiben, die keine altersspezifische Beratung erforderten. Das Gericht stellt weiter fest, dass die der Webseite angebotenen Produkte überwiegend,  zeige, Drogerieartikel aber auch apothekenpflichtigen Medikamenten  seinen, die nicht altersspezifisch zu dosieren seien.

Für diese Produkte könne in der Datenschutzgrundverordnung – nachdem sich die Klägerin bislang von ihren Kunden im Bestellprozess auch keine Einwilligung zur Datenverarbeitung einhole – keine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung gefunden werden.

Soweit die Klägerin die Geschäftsfähigkeit ihrer Kunden überprüfen wolle, so erfordere das datenschutzrechtliche Prinzip der Datenminimierung, dass lediglich die Volljährigkeit und nicht das genaue Geburtsdatum abgefragt werde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

Die Entscheidung des VG Hannover zeigt, dass Apotheker, die Ihre Produkte online verkaufen, die Rechtssicherheit Ihres Online Shops genau prüfen sollten.

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