Datenskandal bei der Fidor Bank AG – Welche Ansprüche haben die Geschädigten?

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Fidor Bank – Banking mit Freunden. So der plakative Werbeslogan der Münchener Direktbank Fidor Bank AG. Eine kühne Aussage eines Finanzdienstleisters, denn bei Geld, so weiß der Volksmund, hört die Freundschaft auf. Dass es auch mit der Freundschaft der Fidor Bank nicht weit her ist und dass es sich bei dem Slogan nur um eine leere Phrase handelt, müssen dieser Tage zahlreiche betrogene Kunden schmerzlich erfahren. Auf dem Kundenforum der Direktbank ist viel Unmut und Ärger zu lesen.

Der Hintergrund des Fidor-Skandals: Die Fidor Bank AG bietet die Möglichkeit, in Minutenschnelle via IDnow und Videochat ein Konto zu eröffnen. Besonders hinsichtlich des Handels mit der Kryptowährung Bitcoin sollte dies eine attraktive Möglichkeit sein, sofort in das Geschäft einzusteigen. Der Wert dieser virtuellen Münzen hat in den vergangenen Monaten gigantische Höhen erreicht. Fidor nutzte den medialen Hype und das immense Interesse der Bevölkerung und begründete eine Partnerschaft mit der Handelsplattform www.bitcoin.de.

Jedoch begannen die Probleme bereits bei der Registrierung: Die Wirtschaftswoche berichtete zunächst über verärgerte Kunden, die seit Wochen darauf warteten, sich registrieren zu lassen.

Dem eigentlichen Skandal fielen jedoch die Kunden zum Opfer, welche bereits bei Fidor registriert waren und ein Konto eröffnet hatten. Aufgrund eines Datenlecks im System der Fidor Bank war es Nutzern möglich, die Konten anderer Kunden einzusehen. Für jeden Kontoinhaber ein Schreckensszenario. So gehören Finanzdaten zu den sensibelsten Informationen überhaupt.

Diese hochbrisante Situation machten sich Betrüger zunutze. Sie nutzen die frei zugänglichen Kundendaten im System der Fidor Bank und verschickten sog. Phishing-Mails (betrügerische E-Mails) an die betroffenen Kunden und baten sie – getarnt als Fidor Bank – um die Eingabe der Kontodaten und der Konto-PIN um die Sicherheitslücke zu beheben.

Die so ermittelten Daten nutzten die Betrüger und führten den betroffenen Kunden immense finanzielle Schäden zu.

Grundsätzlich haben Bankkunden in einer solchen Situation einen Anspruch gegen ihre Bank auf Erstattung des verlustigen Geldbetrags.

Einige Kunden machten diesen Anspruch gegenüber der Fidor Bank geltend. Die Reaktion der Direktbank: Sie verweist den Kunden darauf, er habe seine Daten grob fahrlässig an Dritte (die Betrüger) preisgegeben. Die Bank müsse keinerlei Entschädigungen leisten.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS kritisiert die abweisende Haltung der Fidor Bank scharf. "Die Bank habe die grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachzuweisen. Allein durch die Weitergabe der eigenen Bankdaten ist dieser Beweis nicht erbracht. Dies sei vielmehr eine Frage des Einzelfalls", so die Rechtsanwälte MÜLLER SEIDEL VOS. Hier spricht einiges dafür, dass die Bank die betrügerischen Vorgänge aufgrund erheblicher Sicherheitslücken mitverursacht hat. Ohne den Datenskandal im Hause Fidor hätte es den Betrug nicht gegeben.

MÜLLER SEIDEL VOS appelliert an die geschädigten Kunden, sie mögen sich nicht von der ablehnenden Haltung der Online-Bank entmutigen lassen.

Die Rechtsexperten der Kanzlei bieten geschädigten Kunden eine kostenfreie Erstberatung an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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