Dauerthema Kennzeichnungspflichten – DUH mahnt ab – Deutsche Umwelthilfe e.V.

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Dauerthema Kennzeichnungspflichten für Pkw-Verkäufer, Elektrowarenverkäufer sowie Immobilienmakler – DUH mahnt ab – Deutsche Umwelthilfe e.V.

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) macht immer wieder Unterlassungsansprüche wegen Verstößen gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz: PkW-EnVKV) durch Abmahnungen geltend. Aber auch Verstöße gegen die Energiesparverordnung (EnEV) gegenüber Immobilienmaklern als auch fehlende Angaben der Energieeffizienzklasse von Haushaltsgeräten gegenüber Elektrofachmärkten mahnt der DUH nachhaltig ab.

Da wir viele Mandanten im Bereich PkW-Neuwagenverkauf vertreten, fallen hier die teils massenhaften Abmahnung des DUH besonders auf. Hier geht es immer um die Problematik, dass die Verbräuche der Fahrzeuge angegeben werden müssen. Besonders heikel, sobald Angaben zur Motorleistung gemacht werden, müssen die Verbrauchsangaben sofort und in unmittelbaren Zusammenhang angezeigt werden. Sollte hier eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, kann es schnell zu Verstößen führen, da diese Vorgaben der PkwEnVKV besonders in sozialen Medien schwer einzuhalten sind. Wir haben bereits zu den Vorgaben berichtet.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. bemängelt immer wieder Werbung von Autohäusern für Fahrzeuge auf Facebook.

Aber auch Herstellerseiten von renommierten Marken werden abgemahnt von der Deutschen Umwelthilfe e.V.. Sollte die Internetseite auch für die jeweiligen Händler als Unterseiten gedacht sein, werden zusätzlich noch alle Händler des Herstellers abgemahnt. Ein Augenmerk sollte bei der Verteidigung gegen die Abmahnung hier auf den neuen § 8c UWG gelegt werden und geprüft werden, ob die Abmahnungen des DUH gegebenenfalls in bestimmten Konstellationen rechtsmissbräuchlich sein könnten.

Derzeit mahnt der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) aber auch Immobilienmakler in Bezug auf fehlende Kennzeichnung ab. Die abgemahnten Makler sollten laut DUH gegen die Vorgaben der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) verstoßen haben. Für Makler sei hier vor allem § 16 EnEV relevant, der die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen regelt.

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der DUH erhalten?
 Bitte beachten Sie, dass die DUH bei Verletzungen von unterschriebenen Unterlassungserklärungen rigoros Vertragsstrafen fordert. Die vorschnelle Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlung des recht kleinen Betrages i.H.v. 240 € über viele Jahre hinweg kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Von der DUH werden gern großzügige Vertragsstrafen gefordert, die schnell bei 5.000 € pro Verstoß liegen könnten. Hier muss dann immer geprüft werden, ob es sich tatsächlich um mehrere Verstöße handelt, oder aber eine Handlungseinheit vorliegt und nur einmal Vertragsstrafe seitens des DUH gefordert werden kann.

Sollten Sie auch eine Abmahnung des Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Katrin Freihof, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, E-Mail: freihof@res-media.net oder telefonisch unter 030 28505856.

Praxistipp deutsche Umwelthilfe (DUH) für Autohändler:

Händler für neue Automobile sollten in ihrer Fahrzeugwerbung für Neuwagen und PkW mit Tageszulassung in Bezug auf die PkW-EnVKV auf folgende Punkte achten:

1. Jede Werbemaßnahme sollte genau überprüft werden – insbesondere im Hinblick auf Schriftgröße, Blickfang, farbliche Unterscheidbarkeit sowie Platzierung der notwendigen Verbrauchs- und Emissions-Angaben. Dies gilt vor allem dann, wenn der Händler bereits eine Unterlassungserklärung mit der Androhung von Vertragsstrafe abgegeben hat.

2. Es gibt unterschiedliche Vorgaben für die Print-Werbung, die Radio-Werbung, die Fernsehwerbung und die Werbung im Internet. Besonderes Augenmerk sollte auf die Social-Media Werbung gelegt werden, hier sollten die genauen Anforderungen geprüft werden.

3. Ein Händler sollte nach Möglichkeit keine Unterlassungserklärung ohne rechtliche Überprüfung abgeben. Sofern der Vorwurf in der Abmahnung berechtigt ist, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche nicht unbedingt eine feste Vertragsstrafe enthält.

Gern prüfen wir auch Ihre Werbeauftritte, sprechen Sie uns an!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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