Deutsche Umwelthilfe – Abmahnung und Vertragsstrafe erhalten?

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Update 03/2025

Die deutsche Umwelthilfe ist weiter aktiv und mahnt Immobilienmakler wegen fehlender Angaben zum Energieverbrauch ab! Betroffen sind  Anzeigen sowohl im Internet als auch in Zeitungen und Anzeigenblättern.

Gemäß § 87 GEG sind bei der Bewerbung von Immobilien bei Vorliegen eines Energieausweises zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme verschiedene Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie anzugeben. Dies sind u.a

- Art des ausgestellte Energieausweises

- Wert des Endenergiebedafs 

- Baujahr der Immobilie

- Energieeffizienzklasse

- Wesentlicher Energieträger 

usw.

Bei Fehlen einer der Informationen droht eine ABmahnung durch die deutsche Umwelthilfe. Diese verlangt die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Kosten in Höhe von 280,78 €. Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte immer beachtet werden, dass diese ein Leben lang gilt und mit hohen Vertragsstrafen verbunden ist. insoweit sollte genau geprüft werden ob und welcher Form eine solche abgegeben wird.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der deutschen Umwelthilfe erhalten haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfüfgung.

 

Update 07/2024

Auch im Juni und Juli lagen uns wieder Abmahnungen der deutschen Umwelthilfe zur Überprüfung vor. Einmal mehr ging es um Verstöße gegen das Gebäudeenergiegesetz in einer Immobilienanzeige. 

Zum anderen ging es um eine Vertragsstrafe wegen eines vermeintlich wiederholten Verstoßes gegen die PKW EnVKV. Hier  wurde eine neue Unterlasasungserklärung sowie eine Vertragsstrafe gefordert, da der Autohändler angeblich keine Angaben nach § 5 PKW EnVKV zum Energieverbrauch gemacht haben soll, die aber gesetzlich vorgeschrieben sind. 

Man kann also sagen, dass die deutsche Umwelthilfe weiter massiv abmahnt. Die Abmahnungen sollten sehr genau geprüft werden. Keinesfalls kann empfohlen werden den Forderungen ungeprüft nachzukommen.


Update: 04/2024

Wieder liegt uns eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. aus Radolfzell zur Bearbeitung vor. Wiederum geht es um Unterlassungsansprüche wegen Verstoß gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Verstöße sollen auf der Webseite des Maklers erfolgt sein. So sollen dort Immobilien angeboten worden sein, ohne dass die Pflichtangaben nach § 87 GEG gemacht worden sinn sollen. Zuz den Pflichtangaben zählen etwa, die Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) oder das Baujahr der immobilie.

Die Abmahnung sollten ernst genommen werden. Die Abgabe einer Unterlassugnserklärung - wie in der Abmahnung gefordert- solltze gut überlegt sein, da bei Verstößen Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro fällig werden können.

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Aktuell liegt uns mal wieder eine Klage der deutschen Umwelthilfe e.V. zur Bearbeitung vor. Vertreten wird die deutsche Umwelthilfe e.V. durch die LUMENS Rechtsanwälte.

Betroffen ist ein Immobilienmakler. Dieser hatte vor Jahren leider ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben. Nunmehr will die Deutsche Umwelthilfe e.V. Verstöße gegen diese Unterlassungserklärung festgestellt haben. Konkret geht es um Immobilienanzeigen im Schaufenster des Maklers. Hier sollen Informationen zur Energieklasse gefehlt haben.

Da der Makler keine neue Unterlassungserklärung abgegeben hat und auch die Vertragsstrafe verweigert hat, haben die NUMENS Rechtsanwälte nun eine Klage beim Landgericht Bremen eingereicht. Der Streitwert der Klage wurde mit 35.000 € angegeben. Wir haben aus mehreren Gründen Bedenken, was die Rechtmäßigkeit der Klage anbelangt.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten oder sollen eine Vertragsstrafe an die deutschen Umwelthilfe e.V. zahlen?

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Bitte beachten Sie, dass ein einmal abgegeben Unterlassungserklärung ein Leben lang gilt und mit hohen Vertragsstrafen verbunden ist.

Gerne sind wir für Sie da. Wir haben schon in vielen Fällen gegen die deutsche Umwelthilfe vertreten und wissen woraus es ankommt. Senden Sie uns einfach das Schreiben der deutschen Umwelthilfe e.-V. oder die Klage an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns einfach an unter 0421-56638780. Wir vertreten deutschlandweit Opfer von Abmahnungen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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