Deutsche Umwelthilfe – Abmahnung und Vertragsstrafe erhalten

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Update: 04/2024

Wieder liegt uns eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. aus Radolfzell zur Bearbeitung vor. Wiederum geht es um Unterlassungsansprüche wegen Verstoß gegen das Gebäudeenergiegesetzt (GEG). Die Verstöße sollen auf der Webseite des Maklers erfolgt sein. So sollen dort Immobilien angeboten worden sein, ohne dass die Pflichtangaben nach § 87 GEG gemacht worden sinn sollen. Zuz den Pflichtangaben zählen etwa, die Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) oder das Baujahr der immobilie.

Die Abmahnung sollten ernst genommen werden. Die Abgabe einer Unterlassugnserklärung - wie in der Abmahnung gefordert- solltze gut überlegt sein, da bei Verstößen Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro fällig werden können.

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Aktuell liegt uns mal wieder eine Klage der deutschen Umwelthilfe e.V. zur Bearbeitung vor. Vertreten wird die deutsche Umwelthilfe e.V. durch die LUMENS Rechtsanwälte.

Betroffen ist ein Immobilienmakler. Dieser hatte vor Jahren leider ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben. Nunmehr will die Deutsche Umwelthilfe e.V. Verstöße gegen diese Unterlassungserklärung festgestellt haben. Konkret geht es um Immobilienanzeigen im Schaufenster des Maklers. Hier sollen Informationen zur Energieklasse gefehlt haben.

Da der Makler keine neue Unterlassungserklärung abgegeben hat und auch die Vertragsstrafe verweigert hat, haben die NUMENS Rechtsanwälte nun eine Klage beim Landgericht Bremen eingereicht. Der Streitwert der Klage wurde mit 35.000 € angegeben. Wir haben aus mehreren Gründen Bedenken, was die Rechtmäßigkeit der Klage anbelangt.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten oder sollen eine Vertragsstrafe an die deutschen Umwelthilfe e.V. zahlen?

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Bitte beachten Sie, dass ein einmal abgegeben Unterlassungserklärung ein Leben lang gilt und mit hohen Vertragsstrafen verbunden ist.

Gerne sind wir für Sie da. Wir haben schon in vielen Fällen gegen die deutsche Umwelthilfe vertreten und wissen woraus es ankommt. Senden Sie uns einfach das Schreiben der deutschen Umwelthilfe e.-V. oder die Klage an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns einfach an unter 0421-56638780. Wir vertreten deutschlandweit Opfer von Abmahnungen.



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