DEF Deutsche Energie Finanz 11: LG Osnabrück spricht Anlegerin Schadensersatz zu

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Das Landgericht Osnabrück hat die Procuratio Deutsche Sachwerte Verwaltungs UG  als Kommanditistin der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG zur Zahlung von 29.700 Euro sowie weiteren Darlehenszinsen in Höhe von 9.421,00 Euro verurteilt. Zudem wurden der ehemalige Geschäftsführer der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG, Frank H., und ein weiterer Hintermann, Ove Nils B., zur Zahlung von 24.415,00 Euro Zug um Zug gegen Übernahme zweier Darlehensverträge verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil wurde am 21.07.2023 verkündet.


Zum Hintergrund


Bei der Kanzlei AdvoAdvice meldete sich eine Anlegerin aus Badbergen, die der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG Geld im Rahmen zweier Darlehen zur Verfügung gestellt hatte. Sie entschied sich für diese Investition, da ihr durch eine Anlageberaterin versprochen wurde, dass es sich bei der Kapitalanlage um ein sicheres Modell zum Zwecke des Vermögensaufbaus, aber gleichzeitig auch um eine umweltfreundliche Investition handeln würde.


Als die Gesellschaft daraufhin im März 2017 mitteilte, dass finanzielle Schwierigkeiten bestehen würden und sie die Anleger dahingehend zu Informationsveranstaltungen nach Berlin und Hannover einladen würden, kündigte die Betroffene ihre Verträge. Zudem forderte sie die DEF 11 zur Zahlung der Zinsen sowie zur Rückzahlung der Anlagebeträge auf.


Da eine Rückzahlung durch die Gesellschaft jedoch nicht erfolgte, suchte sich die Klägerin nunmehr anwaltliche Hilfe bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB.


Außergerichtliche Tätigkeit ohne Erfolg


Der für die Betroffene tätig gewordene Rechtsanwalt Dr. Tintemann kontaktierte im Folgenden die DEF sowie ihre Komplementärinnen inkl. des Geschäftsführers und eines weiteren Hintermanns, um diese zur Rückzahlung der Anlagebeträge nebst Zinsen aufzufordern.


Für die Geschäftsführer der Komplementärinnen wurde sodann eine Rechtsanwaltsgesellschaft tätig, die die Vorwürfe von Dr. Tintemann zurückwies und eine Haftung daher ausschloss.


Nach Insolvenz der Komplementärin der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG wurde diese im Handelsregister gelöscht. Durch die Kanzlei AdvoAdvice wurde daher gegen die Procuratio Deutsche Sachwerte Verwaltungs UG als Komplementärin der DEF und deren Rechtsnachfolgerin, deren ehemaligen Geschäftsführer sowie einen weiteren Hintermann Klage beim Landgericht Osnabrück eingereicht.


Landgericht Osnabrück verurteilt zur Zahlung


Das Landgericht Osnabrück sah die Ansprüche der Klägerin als begründet an und verurteilte die Procuratio zu Zahlung von 29.700,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 9.421 Euro. Außerdem verurteilte es den ehemaligen DEF Geschäftsführer bzw. den Hintermann als Scheingeschäftsführer zur Zahlung von 24.415 Euro im Wege des Schadensersatzes wegen des Betreibens von erlaubnispflichtigen Geschäften nach dem KWG, weil hier keine Erlaubnis der BaFin vorlag.


Einen Verweis der Beklagten auf eine Nachrangklausel in den Vertragsbedingungen der Anlagegesellschaft ließ das Gericht nicht gelten. Mit Verweis auf § 307 Abs. 1 BGB erklärte das Landgericht Osnabrück die vereinbarte Nachrangabrede für unwirksam, da diese den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen würde.


Somit folgte das Landgericht Osnabrück dem Landgericht Berlin, das bereits 2020 in einem ähnlichen Verfahren entsprechend urteilte.


Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Beklagten mittlerweile das Rechtsmittel der Berufung eingelegt haben.


Nachrangdarlehen kann zur Haftung führen


Der Prozess vor dem Landgericht Osnabrück zeigt, dass es bei sog. Nachrangdarlehens oftmals für Anleger die Möglichkeit gibt, verlorene Anlagebeträge doch noch zurückzuerhalten, auch wenn die Anlagegesellschaft Insolvenz beantragen müsste.


Neben der Anmeldung der Insolvenzforderung verbleibt den Betroffen oftmals nur ein Vorgehen gegen den eigenen Berater oder gegen die verantwortlichen Hintermänner (meist den Geschäftsführer oder Vorstand der Anlagegesellschaft). Dieser haftet im Falle eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) oftmals persönlich und unbeschränkt mit dem eignen Privatvermögen z.B. weil eine eigentlich in den Vertragsbedingungen enthaltene Nachrangklausel unwirksam ist.


Anleger, die Gelder bei der DEF 11 oder anderen Nachrangsdarlehensmodellen angelegt haben, sollten sich daher von einem Anwalt mit Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.


Die Kanzlei AdvoAdvice ist spezialisiert auf Anlagemodelle, bei denen eine Nachrangklausel verwendet wurde und hat in Gerichtsprozessen schon mehrfach Erfolge gegen Verantwortliche oder auch gegen Insolvenzverwalter erzielt.


Wenden Sie sich daher gerne für eine kostenfreie telefonische Erstberatung an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter 030 921 000 40 oder schreiben Sie eine Email an info@advoadvice.de.


Weitere Informationen erhalten Sie auf https://advoadvice.de/blog 

Foto(s): AdvoAdvice

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