Defekter Kühlschrank in der Mietwohnung: Ihre Rechte als Mieter
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Als Mieter haben Sie das Recht auf einen funktionierenden Kühlschrank, wenn die Wohnung mit Einbauküche vermietet wurde. Funktioniert der Kühlschrank nicht mehr, können Sie Ersatz beschaffen und die Kosten vom Vermieter einfordern.
Stellen Sie sich vor: Der Kühlschrank in Ihrer Mietwohnung funktioniert plötzlich nicht mehr. Sie haben den Vermieter mehrfach gebeten, das Problem zu beheben, doch nichts passiert. Was können Sie tun? Viele Mieter wissen nicht, dass sie in einer solchen Situation klare Rechte haben. Sie können nicht nur verlangen, dass der Kühlschrank repariert wird, sondern unter bestimmten Umständen auch selbst einen neuen Kühlschrank kaufen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern.
🛠️ Pflicht des Vermieters: Ein funktionierender Kühlschrank
Wenn Sie eine Wohnung mit Einbauküche gemietet haben, ist der Vermieter verpflichtet, diese Küche in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass alle Geräte, einschließlich des Kühlschranks, einwandfrei funktionieren. Ein defekter Kühlschrank ist also nicht Ihr Problem, sondern das des Vermieters. Sollte der Kühlschrank defekt sein und sich nicht reparieren lassen, ist der Vermieter dafür verantwortlich, einen Ersatz zu stellen.
🚨 Ihr Recht auf Selbsthilfe
Was tun, wenn der Vermieter sich weigert, den defekten Kühlschrank zu ersetzen? Hier greift Ihr Recht auf Selbsthilfe. Sie können den Vermieter schriftlich zur Reparatur oder zum Austausch des defekten Kühlschranks auffordern. Reagiert der Vermieter nicht oder kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, dürfen Sie selbst aktiv werden. So wie im Fall eines Mieters, der nach erfolglosen Aufforderungen an den Vermieter, einen neuen Kühlschrank auf eigene Kosten bestellt und diesen dann gegen die Miete aufgerechnet hat.
💼 Kostenübernahme durch den Vermieter
Gemäß § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB haben Sie als Mieter einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die Ihnen durch die Anschaffung eines neuen Kühlschranks entstehen, wenn der Vermieter im Verzug ist. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für den neuen Kühlschrank tragen muss, wenn Sie zuvor alles Erforderliche getan haben, um ihn zur Reparatur oder zum Austausch zu bewegen. Auch wenn Sie den Betrag gegen die Miete aufrechnen, ist dies rechtlich abgesichert. Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied in einem konkreten Fall, dass der Vermieter keinen Anspruch auf die restliche Mietzahlung hatte, weil der Mieter zu Recht die Kosten für den neuen Kühlschrank von der Miete abgezogen hatte.
📜 Was müssen Sie beachten?
Damit Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können, sollten Sie Folgendes beachten:
Dokumentation: Dokumentieren Sie den Defekt des Kühlschranks ausführlich. Fotos, eine schriftliche Bestätigung eines Technikers und die Kommunikation mit dem Vermieter sind wichtig.
Aufforderung zur Mängelbeseitigung: Fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, den Kühlschrank zu reparieren oder auszutauschen. Setzen Sie eine angemessene Frist.
Rechtskonforme Aufrechnung: Wenn Sie einen neuen Kühlschrank kaufen, behalten Sie alle Quittungen und informieren Sie den Vermieter schriftlich über die Aufrechnung der Kosten mit der Miete.
Rechtsberatung: Im Zweifel ist es immer ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte korrekt durchführen.
🏠 Fazit: Als Mieter sind Sie nicht machtlos!
Es ist verständlich, dass ein defekter Kühlschrank den Alltag erheblich beeinträchtigt. Doch Sie müssen diese Situation nicht hinnehmen. Als Mieter haben Sie klare Rechte, die Ihnen die Möglichkeit geben, selbst für einen funktionierenden Kühlschrank zu sorgen, wenn der Vermieter seine Pflichten nicht erfüllt.
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