DEGAG: Anleger müssen handeln! Anwaltsinfo!
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Anleger der DEGAG- Deutsche Grundbesitz Holding AG mit Sitz in Hamburg haben derzeit nichts zu lachen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweist. Nachdem bereits eine geraume Zeit diverse Zins- und Rückzahlungen ausgeblieben waren, haben nun erste Gesellschaften der im Bereich Erwerb und Entwicklung von Immobilien sowie Vermietung von Immobilien tätigen Unternehmensgruppe Insolvenz angemeldet.
Für betroffene Anleger z.B. der "Degag Wohninvest 7 und 8", Degag Wohnkonzept 1 und 2", die sich unter anderem in Form von Genussrechten beteiligen konnten, ist daher wichtig, was sie tun können, da Genussrechte nur nachrangig und unbesichert abgesichert sind.
Zunächst sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB versucht werden, die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sofern/sobald dies möglich ist.
Auch kann versucht werden, z.B. über die Einrichtung eines Gläubigerausschusses Einfluss auf das Insolvenzverfahren zu nehmen, von daher ist eine Bündelung der Anlegerinteressen ratsam.
Allerdings ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten zu befürchten, dass alleine über das Insolvenzverfahren nur ein Bruchteil des investierten Vermögens zurück geführt werden kann. Von daher ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sinnvoll, auch andere Möglichkeiten zur Schadenskompensation zu prüfen.
Dazu gehört nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten zum Beispiel, die Haftung beteiligter Vermittler und Anlageberater zu prüfen. Ein Anlageberater- und vermittler ist immer zur anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet und ist dem Anleger zum Schadensersatz verpfichtet, sofern die Beratung/Vermittlung nicht diesen Vorgaben entsprach. So muss ein Anlageberater oder -vermittler z.B. auch über das bestehende Totalverlustrisiko einer Anlage informieren. Auch die mangelhafte Aufklärung bzw. das Verschweigen von Provisionen kann dazu führen, dass Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend gemacht werden können, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden sollte.
Auch gegen die Organe der Gesellschaft können eventuelle Schadensersatzansprüche geprüft werden.
Anleger, die rechtsschutzversichert sind, seien darauf hingewiesen, dass geprüft werden kann, ob die Rechtsschutzversicherung des Anlegers die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren und für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen übernimmt. Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung des Anlegers.
Betroffene DEGAG-Anleger sind also nicht schutzlos gestellt, sondern sollten umgehend ihre Rechte prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und seitdem mehrere tausend Anleger erfolgreich vertreten haben.
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