DEGAG: Anleger müssen handeln! Anwaltsinfo!

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Anleger der  DEGAG- Deutsche Grundbesitz Holding AG  mit Sitz in Hamburg haben derzeit nichts zu lachen, worauf die  Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte  mbB mit Sitz in  Berlin  hinweist. Nachdem bereits   eine geraume Zeit  diverse  Zins- und Rückzahlungen ausgeblieben   waren, haben  nun erste Gesellschaften  der im Bereich   Erwerb und Entwicklung von Immobilien sowie  Vermietung von  Immobilien tätigen Unternehmensgruppe Insolvenz angemeldet.

Für betroffene Anleger  z.B. der "Degag  Wohninvest 7  und 8", Degag Wohnkonzept 1 und 2", die sich unter anderem in Form von  Genussrechten  beteiligen  konnten,   ist daher wichtig, was sie tun können, da Genussrechte nur nachrangig und unbesichert abgesichert sind.

Zunächst sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB versucht werden, die Forderungen zur Insolvenztabelle  anzumelden, sofern/sobald dies möglich ist.

Auch kann  versucht werden, z.B. über  die  Einrichtung eines Gläubigerausschusses Einfluss auf das Insolvenzverfahren zu nehmen, von daher  ist eine Bündelung  der  Anlegerinteressen ratsam.

Allerdings ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten zu  befürchten, dass  alleine über das  Insolvenzverfahren nur ein Bruchteil des investierten Vermögens zurück geführt werden kann. Von  daher  ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner  Rechtsanwälten  sinnvoll, auch andere Möglichkeiten  zur Schadenskompensation zu prüfen.

Dazu  gehört nach Ansicht von Dr. Späth &  Partner  Rechtsanwälten zum  Beispiel, die Haftung  beteiligter Vermittler und  Anlageberater zu prüfen. Ein Anlageberater-  und vermittler  ist immer   zur anleger- und objektgerechten  Beratung verpflichtet und ist  dem  Anleger zum Schadensersatz  verpfichtet, sofern  die Beratung/Vermittlung nicht   diesen  Vorgaben  entsprach.   So   muss ein Anlageberater  oder  -vermittler  z.B. auch  über  das  bestehende Totalverlustrisiko einer Anlage informieren. Auch  die mangelhafte Aufklärung  bzw.  das  Verschweigen von  Provisionen kann dazu führen, dass Ansprüche wegen fehlerhafter  Beratung geltend gemacht werden  können, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden sollte.

Auch gegen  die Organe der  Gesellschaft können eventuelle Schadensersatzansprüche geprüft werden.

Anleger, die  rechtsschutzversichert sind, seien  darauf hingewiesen, dass geprüft werden kann, ob die  Rechtsschutzversicherung des  Anlegers  die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren und für  die Prüfung von Schadensersatzansprüchen übernimmt. Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine   kostenlose Anfrage bei  der Rechtsschutzversicherung des Anlegers.

Betroffene DEGAG-Anleger sind also  nicht schutzlos gestellt, sondern sollten umgehend ihre Rechte  prüfen und  können sich gerne an  Dr. Späth & Partner  Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und  somit seit über 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und  Kapitalmarktrecht tätig sind und seitdem  mehrere tausend Anleger  erfolgreich vertreten haben.






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