DEIKON: Prozessfinanzierer finanziert Prozesse gegen Sicherheitentreuhänder!

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Gute Nachrichten für Anleger der DEIKON GmbH:

Mitteilungen der DEIKON GmbH der letzten Tage zufolge steht eine Ausschüttung an die Anleger der 1. und 2. Anleihe unmittelbar bevor.

So sollen für die 1. Anleihe ISIN DE000A0EPM07, Nennbetrag pro Stück 1.000,- €, EUR 200,83,- pro Stück bis zum 14.08.0215 ausbezahlt werden.

Bezüglich der 2. Anleihe ISIN DE000A0JQAG2, Nennbetrag pro Stück 1.000,- €, sollen EUR 230,98 pro Stück bis zum 14.08.2015 ausbezahlt werden.

Bezüglich der 3. Anleihe mit der ISIN DE000A0KAHL9 wird nach Angaben von DEIKON noch keine Auszahlung erfolgen.

Doch es gibt noch weitere gute Nachrichten: Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, denen inzwischen mehrere positive Urteile für die Geschädigten der 2. und 3. Anleihe gegen die Sicherheitentreuhänderin, die Kanzlei CMS Hasche Sigle, vor dem 6., 9. und 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf gelungen sind, wovon ein Fall bereits rechtskräftig ist, ist es inzwischen auch gelungen, einen renommierten Prozessfinanzierer für die Zusammenarbeit zu gewinnen:

Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren. Die in Kürze fälligen Ausschüttungen müssen dabei abgezogen werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir freuen uns sehr über diese Zusage dieses renommierten Prozessfinanzierers, die bestätigt, dass auch der Prozessfinanzierer die Chancen gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe als gut einschätzt. Anleger mit einem Streitwert von über 30.000,- € können hier also ohne Risiko klagen.“

Im Erfolgsfall verlangt der Prozessfinanziere eine übliche Erfolgsbeteiligung von ca. 30 % nach Abzug aller Kosten.

Betroffene DEIKON-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden.


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