Deikon: Weitere Erfolge vor Gericht! Prozessfinanzierer finanziert Prozesse gegen Treuhänderin!

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Gute Nachrichten für Anleger der Deikon GmbH: So sollten für die 1. Anleihe ISIN DE000A0EPM07, Nennbetrag pro Stück 1000,- €, EUR 200,83 pro Stück bis zum 14.08.2015 ausbezahlt werden.

Für die 2. Anleihe ISIN DE000A0JQAG2, Nennbetrag pro Stück 1.000,- €, wurden, wie inzwischen bestätigt werden konnte, EUR 230,98 pro Anleihe bis zum 14.08.2015 ausbezahlt.

Bezüglich der 3. Anleihe mit der ISIN DE000A0KAHL9 wird nach Angaben von Deikon noch keine Auszahlung erfolgen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Dies sind schon einmal sehr gute Nachrichten für die Anleger, da somit ein Teil des Schadens reduziert wird.“

Doch es gibt noch weitere gute Nachrichten: Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten, denen inzwischen mehrere positive Urteile für die Geschädigten der 2. und 3. Anleihe gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe, die Kanzlei CMS Hasche Sigle, vor dem 6., 9. und 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf auf Rückzahlung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen gelungen sind (ein Fall ist auch inzwischen rechtskräftig, andere Fälle sind noch nicht rechtskräftig und befinden sich gerade beim BGH), ist es inzwischen gelungen, einen renommierten Prozessfinanzierer für die Zusammenarbeit zu gewinnen:

Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren. Die erhaltenen Ausschüttungen müssen dabei abgezogen werden.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir freuen uns sehr über diese Zusage dieses renommierten Prozessfinanzierers, die bestätigt, dass auch der Prozessfinanzierer die Chancen gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe als gut einschätzt. Anleger mit einem Streitwert von über 30.000,- € können hier also vollkommen ohne Risiko prozessieren.“

Im Erfolgsfall verlangt der Prozessfinanzierer eine übliche Erfolgshonorarbeteiligung von ca. 30 % nach Abzug aller Kosten.

Geschädigte Deikon-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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