Deliveroo hört auf. Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

  • 3 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Deliveroo hat angekündigt, seine Tätigkeit in der Bundesrepublik einzustellen; rund 1000 Fahrer werden am Freitag dieser Woche vor die Tür gesetzt. Das berichten Medien, unter anderem taz.de vom 12.08.2019 und br24 Online am 13.08.2019. Was sollte man als Deliveroo-Fahrer jetzt tun? Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Gibt es Aussichten auf eine Abfindung?

Und was ist von Deliveroos „Geste des guten Willens“ zu halten, von einer „Entschädigungszahlung“ an die Fahrer, die der Lieferdienst freilich nur gegen Unterzeichnung einer Erklärung auszahlen will? Antworten hat der Experte für Kündigungsschutz, Fachanwalt Bredereck.

Können die Fahrer Kündigungsschutzklage einreichen? 

Falls Deliveroo und seine Fahrer in Arbeitsverhältnissen zueinanderstehen, falls die Fahrer Arbeitnehmer sind, haben sie das Recht, sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu wehren! Ein Arbeitsrechtler kann einschätzen, ob es sich bei den Fahrern um Arbeitnehmer handelt. Was kann man mit einer Klage erreichen? Zunächst: Die Fahrer können unter Umständen ihren Job retten, beispielsweise falls ein Betriebsübergang an andere Lieferdienste stattfindet. Oder: Man einigt sich mit Deliveroo vor Gericht auf Zahlung einer Abfindung.

Welche Chancen hätte eine Klage gegen Deliveroo? 

Das kommt regelmäßig darauf an, ob es sich bei den Fahrern um Arbeitnehmer handelt, beziehungsweise ob das Kündigungsschutzgesetz für die Beendigung der Tätigkeiten der Fahrer durch Deliveroo anwendbar ist und ob ein Betriebsübergang vorliegt.

Chancen hätte die Klage regelmäßig dann, wenn Deliveroo arbeitsrechtliche Kündigungen ausgesprochen hätte, mit denen das Unternehmen gegen arbeitsrechtliche Vorgaben verstößt. Ein möglicher Verstoß lässt sich bereits aufgrund der Medienberichte vermuten: Deliveroo hat seine Fahrer demnach per Mail über die Beendigung in Kenntnis gesetzt und nicht, wie für eine Kündigung im Arbeitsrecht vorgeschrieben, in einem Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift.

Was ist von der „Entschädigungszahlung“ zu halten?

Deliveroo ist zu einer „Entschädigungszahlung“ als „Geste des guten Willens“ bereit. So zitiert taz.de eine Mail des Lieferdienstes an ihre Fahrer. Erfahrungsgemäß sind Unternehmen nur dann zu solchen Zahlungen bereit, wenn sie das Risiko von Klagen fürchten. Als Arbeitsrechtler habe ich die Erfahrung gemacht, dass Unternehmen zu höheren Zahlungen bereit sind, wenn sich Mitarbeiter wehrhaft zeigen und sich für bessere Angebote einsetzen.

Haben Sie von Deliveroo ein Schreiben oder ein Mail erhalten? 

Rufen Sie so schnell wie möglich bei einem Arbeitsrechtler an, am besten bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Warum es eilt? Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Dreiwochenfrist; und es gibt noch mehr Fristen die man beachten muss, wenn man sich für eine hohe Abfindung einsetzen will!

Bei mir, Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, ist die telefonische Ersteinschätzung kostenlos und unverbindlich! Gern sage ich Ihnen, ob sich eine Klage gegen Deliveroo lohnt und wie ich Ihre Chancen auf eine Abfindung sehe.

Fachanwalt Bredereck vertritt bundesweit: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag, einschließlich Musterklage, Musterschreiben, Mustervereinbarung, sowie Arbeitnehmertipps: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Vorladung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), Depression am Arbeitsplatz, Überlastungsanzeige, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: https://kuendigungen-anwalt.de.

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